| Datum: | 10. September 2024 |
| Uhrzeit: | 19:00 Uhr - 19:41 Uhr |
| Ort: | in der Schule Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Andreas Sauer |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 12 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Wünsche und Anfragen vorgetragen.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 23.07.2024 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 23.07.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 12 für / 0 gegen
| 3. | Erschließung BG USt Östlich Forum Lebensmittelmarkt; Vorstellung Erschließungskonzept SWECO |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Erschließungskonzept des Ingenieurbüros SWECO in der Fassung vom 10.09.2024 und billigt dieses. 12 für / 0 gegen
| 4. | Überörtliche Prüfung der Kasse sowie der Jahresrechnungen 2017 bis 2022 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die geprüften Textziffern, sowie die von der Verwaltung erarbeiteten Abhilfemaßnahmen entsprechend zur Kenntnis. 12 für / 0 gegen
| 5. | Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Ustersbach und dem Schulverband Ustersbach zur Übertragung von Hausmeistertätigkeiten |
Beschluss:
Die Gemeinde Ustersbach beschließt die Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Ustersbach und dem Schulverband Ustersbach zur Übertragung von Hausmeistertätigkeiten gemäß Anlage. Bei der Rechtsaufsichtsbehörde wird die Genehmigung dieser Zweckvereinbarung beantragt. Die Zweckvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. 12 für / 0 gegen
| 6. | Willensbekundung des Gemeinderats zum Bahnhalt Mödishofen |
Beschluss:
Nachdem jetzt die Weichen gestellt sind, dass der Ausbau der Bahnstrecke Ulm – Augsburg nicht auf der Bestandsstrecke erfolgt, ist ein wesentlich verbesserter Ausbau des Nahverkehrs auf der Bestandsstrecke möglich.Neben der Vertaktung und eines weiteren Ausbaus des Fernverkehrs hat der Großraum Augsburg auch Anspruch auf ein S-Bahn-ähnliches Nahverkehrssystem, mit dem in den Hauptverkehrszeiten ein zuverlässiger 15-Minuten-Takt sichergestellt werden kann. Der Gemeinderat Ustersbach befürwortet eine schnelle Reaktivierung des Bahnhalts Mödishofen. Deshalb fordert der Gemeinderat von Ustersbach die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) und die Bayerische Staatsregierung auf, den Bahnhalt Mödishofen zu reaktivieren, um dadurch den anliegenden Orten und Firmen eine angemessene Anbindung an den an den ÖPNV zu ermöglichen.Im Rahmen der fortschreitenden Planungen der ABS/NBS Ulm – Augsburg plant die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH aktuell eine Fahrplanstudie zur vertiefenden Untersuchung der Relation Ulm – Augsburg sowie der Donautalbahn. Im Rahmen der Fahrplanstudie muss auch die Integration des Haltepunkts Mödishofen an der Bestandstrecke zwischen Ulm und Augsburg untersucht werden. 11 für / 1 gegen
| 7. | Erlass einer Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit. Es soll zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass Plakatierungen an Verkehrsschildern unzulässig sind. 6 für / 6 gegen
| 8. | Bauantrag; Nutzungsänderung u. Erweiterung der bestehenden Wirtschaftsgebäude am Sportgelände Ustersbach, Fl.Nr. 71/22, 72/1, Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Nutzungsänderung und Erweiterung der bestehenden Wirtschaftsgebäude am Sportgelände Ustersbach, Fl.Nr. 71/22, 72/1 Gmkg. Ustersbach und beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. 12 für / 0 gegen
| 9. | Verschiedenes |
Bürgermeister Reiter gibt bekannt, dass im Markt Dinkelscherben im OT Ettelried ein neues Wohnbaugebiet (BP Nr. 62 „Im Grund Ettelried“) ausgewiesen werden soll. Die Gemeinde Ustersbach wurde im Rahmen des Verfahrens gem. § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Frist zur Beteiligung lief vom 02.08.2024 bis 03.09.2024. Nach überschlägiger Prüfung der beigefügten Unterlagen durch die Verwaltung, werden keine Einwände entgegengebracht.
Weiterhin gibt Bürgermeister Reiter bekannt, dass im Markt Dinkelscherben ein neues Wohnbaugebiet (BP Nr. 15 „Söldnerfeld West“) ausgewiesen werden soll. Die Gemeinde Ustersbach wurde im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Frist zur Beteiligung lief vom 02.08.2024 bis 02.09.2024. Nach überschlägiger Prüfung der beigefügten Unterlagen durch die Verwaltung, werden keine Einwände entgegengebracht.