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Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Haushaltssatzung des Schulverbandes Ustersbach (Landkreis Augsburg)

für das Haushaltsjahr 2023

I.

Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1, 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Ustersbach-Dinkelscherben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  306.500,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  415.300,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 120.000,00 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden mit 0 € festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 198.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 1. Oktober 2022 auf 91 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.175,82 € festgesetzt.

4.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 68.800,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Vermögensumlage).

5.

Die Investitionsumlage (Vermögensumlage) wird je Verbandsschüler auf 756,04 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 48.500,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Gessertshausen, den 25.05.2023

Wilhelm Reiter
Schulverbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 9 Abs. 1 BaySchFG

i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 117, 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 22.05.2023 genehmigt bzw. gewürdigt.

Der Haushaltsplan liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Gessertshausen, den 25.05.2023

Wilhelm Reiter
Schulverbandsvorsitzender