| Datum: | 1. Oktober 2024 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:24 Uhr |
| Ort: | in der Schule Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Elena Schmid |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 11 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Öffentlicher Teil
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Keine Wünsche und Anfragen von Bürgern.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.09.2024 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.09.2024 - öffentlicher Teil - wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 11 für / 0 gegen
| 3. | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.09.2024 |
Erster Bürgermeister Reiter gibt bekannt, dass die Planung der Druckerhöhungsanlage für den Übergabeschacht zur Staudenwasserversorgung wurde an die Stadtwerke Augsburg vergeben wurde.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
Auf Grund des Umfanges bitten wir Sie die Tagesordnungspunkte vier, fünf und sechs unter https://www.ustersbach.de/buergerservice-politik/gemeinderat/sitzungsprotokolle einzusehen.
| 7. | Beteiligung als TöB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Am Höllfeld" in Agawang (Gemeinde Kutzenhausen) |
Der Gemeinderat der Gemeinde Kutzenhausen hatte am 09.07.2018 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgte im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 konnte der Bebauungsplan nicht mehr rechtskonform in Kraft gesetzt werden, da § 13 b BauGB für Europarechtskonform erklärt wurde. Der Gemeinderat hatte daher in seiner Sitzung vom 24.07.2024 beschlossen, dass die Heilungsregelung gem. § 215 a BauGB zur Anwendung kommt und der Bebauungsplan in einem ergänzenden Verfahren zur Rechtsverbindlichkeit gebracht werden soll.
In der Sitzung vom 18.09.2024 hat der Gemeinderat Kutzenhausen sodann beschlossen das ergänzende Verfahren gem. § 215a BauGB durchzuführen.
Der Gemeinde Ustersbach wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange bis 25.10.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.g. Bauleitplanverfahren gegeben.
Nach Prüfung der beigefügten Unterlagen durch die Verwaltung ergab sich, dass die Belange der Gemeinde Ustersbach durch die Bauleitplanung Nr. 27 „Am Höllfeld“ Agawang nicht berührt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauleitplanverfahren der Gemeinde Kutzenhausen Bebauungsplan Nr. 27 „Am Höllfeld“ Agawang in der Entwurfsfassung vom 18.09.2024 und beschließt, keine Einwendungen geltend zu machen. 11 für / 0 gegen
| 8. | Verschiedenes |
Keine Themen.