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Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Grundsteuerreform – die neuen Hebesätze der Gemeinde Gessertshausen für die Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2025

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

Da die bisherigen Hebesätze zum 01. Januar 2025 automatisch ihre Geltung verlieren, müssen alle Gemeinden die ab dem 01 Januar 2025 gültigen, neuen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen.

Der Gemeinderat Gessertshausen hat in seiner Sitzung am 11.11.2024 eine neue Hebesatzsatzung beschlossen.

Ab dem Jahr 2025 gelten für das Gemeindegebiet Gessertshausen folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe): 375 v. H.
  • Grundsteuer B (für Grundstücke): 325 v. H.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden noch im Dezember 2024 verschickt.