Die erste Rate für die reduzierten Neuherstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung Ustersbach wird am 15.12.2024 fällig.
Die Bescheide wurden im März 2024 den Grundstückseigentümern zugeschickt.
Die nächste Fälligkeit ist am
- | 15.02.25 |
Hinweis: Die fälligen Beiträge werden nicht abgebucht.
Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre PK-Nummer (siehe Bescheid) für die Zuordnung an.