| Datum: | 15. Oktober 2024 |
| Uhrzeit: | 18:02 Uhr - 18:39 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Elena Schmid |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 11 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Keine Wünsche und Anfragen.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 24.09.2024- öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 24.09.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
9 für / 0 gegen
| 3. | Beteiligung als TöB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Am Höllfeld" in Agawang (Gemeinde Kutzenhausen) |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauleitplanverfahren der Gemeinde Kutzenhausen Bebauungsplan Nr. 27 „Am Höllfeld“ Agawang in der Entwurfsfassung vom 18.09.2024 und beschließt, keine Einwendungen geltend zu machen.
10 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderatsmitglied Dr. Buhl betritt den Sitzungssaal und nimmt an Beratung und Abstimmung teil.
| 4. | Beteiligung als TöB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "An der Loh" in Maingründel (Gemeinde Kutzenhausen) |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauleitplanverfahren der Gemeinde Kutzenhausen Bebauungsplan Nr. 30 „An der Loh“ Maingründel in der Entwurfsfassung vom 18.09.2024 und beschließt, keine Einwendungen geltend zu machen.
10 für / 0 gegen
| 5. | Bauantrag; Umnutzung von Büroflächen zu drei Wohnungen im Obergeschoss, Fl.-Nr. 29, Gmkg. Deubach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Umnutzung von Büroflächen zu drei Wohnungen im Obergeschoss auf der Fl.Nr. 29 Gmkg. Deubach und beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
10 für / 0 gegen
| 6. | 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB |
Der Gemeinderat nimmt o.g. Sachverhalt zur Kenntnis. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
| 6.1 | 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen; Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Schwaben - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung - vom 08.07.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung mit Schreiben vom 08.07.2024. Auf die Stellungnahme der Verwaltung und des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes wird nachrichtlich in die Flächennutzungsplanänderung übernommen.
10 für / 0 gegen
| 6.2 | 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen; Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung, Bauordnung - vom 07.08.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung, Bauordnung vom 07.08.2024. Auf die vorgenannte Stellungnahme der Verwaltung und des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 6.3 | 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen; Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Immissionsschutz - vom 06.08.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Immissionsschutz vom 06.08.2024 zur Kenntnis. Auf die Stellungnahme der Verwaltung und des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 6.4 | 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen; Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 06.08.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 06.08.2024 zur Kenntnis. Planänderungen in der 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen sind nicht veranlasst. Die Behandlung der Stellungnahme erfolgt im Rahmen der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Am Bucher Weg“ unter TOP 7.4.
10 für / 0 gegen
| 6.5 | 24. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen; Feststellungsbeschluss |
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt die 24. Teiländerung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Gessertshausen in der Fassung vom 15.10.2024 durch Beschluss fest (Feststellungsbeschluss).
11 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderatsmitglied Oberlander betritt den Sitzungssaal und nimmt an Beratung und Abstimmung teil.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen und nach Vorlage der Genehmigung die ortsübliche Bekanntmachung des Bauleitplans durchzuführen.
11 für / 0 gegen
| 7. | 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bucher Weg" Deubach; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB |
Der Gemeinderat nimmt o.g. Sachverhalt zur Kenntnis. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
| 7.1 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg"; Abwägung der Stellungnahme der Regierung von Schwaben - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung - vom 08.07.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 08.07.2024 zur Kenntnis. Auf die Stellungnahme der Verwaltung sowie des Planungsbüros und auf die Abwägung unter TOP 6.1 wird verwiesen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
11 für / 0 gegen
| 7.2 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg"; Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung, Bauordnung - vom 07.08.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung, Bauordnung vom 07.08.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme der Verwaltung und des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie beschreiben entsprechend angepasst.
11 für / 0 gegen
| 7.3 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg"; Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Immissionsschutz - vom 06.08.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Immissionsschutz vom 06.08.2024 zur Kenntnis. Auf die Stellungnahme der Verwaltung und des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Maßnahmen zur Überwachung werden an den aktuellen Stand des Biogashandbuches angepasst und unter Hinweise aufgenommen.
11 für / 0 gegen
| 7.4 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg"; Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 06.08.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 06.08.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme der Verwaltung und des Planungsbüros wird Bezug genommen. Der Umweltbericht wird wie beschrieben an den wasserrechtlichen Antrag angepasst. Weitere Planänderungen sind nicht veranlasst.
11 für / 0 gegen
| 7.5 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg"; Einzelbeschlussfassung sowie Billigungs- und Auslegungabeschluss zum erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, eine Festsetzung zum Pufferspeicher in den Bebauungsplanentwurf mit aufzunehmen. Der Pufferspeicher soll mit einer max. Gesamthöhe von 18 m in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
11 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der Abwägungsentscheidungen und Einzelbeschlüsse aus den Tagesordnungspunkten 7.1 – 7.5 in den aktuellen Planentwurf, in der Fassung vom 15.10.2024, diesen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB a.F. erneut auszulegen. Die Stellungsnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen werden eingeholt. In der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 4 ist hinzuweisen, dass zum Entwurf des Bauleitplans in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird; Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen angemessen verkürzt.Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro wird beauftragt das erneute Offenlegungsverfahren zeitnah durchzuführen.
11 für / 0 gegen
| 8. | Bekanntgaben |
Erster Bürgermeister Mögele gibt bekannt, dass von der Katholischen Kirchenstiftung ein Antrag auf Grabungserlaubnis für die Errichtung eines barrierefreien Zugangs an der Kirche in Wollishausen Fl.Nr. 32 Gmkg. Wollishausen gestellt wurde. Die Zustimmung der Gemeinde nach Art. 15 Abs. 1 BayDSchG sowie das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wurde im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilt.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
| 9. | Anfragen des Gemeinderats |
Ein Gemeinderatsmitglied fragt bezüglich des Insolvenzverfahrens der Firma Soli Infratechnik GmbH nach.
Ein Beschluss wurde nicht gefasst.