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Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Einsichtnahme Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022

Gemeinde Gessertshausen Gemeinde Ustersbach

B E K A N N T M A C H U N G

Einsichtnahme Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 10.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwertliste wird gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV ab dem

25.07.2022 bis zum 31.08.2022

im Rathaus Gessertshausen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist während der Parteiöffnungszeiten Mo – Fr von 8.00 – 12.00 außer Di 14.00 – 18.00 Uhr möglich. (1. OG Zi. 12)

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. Nrn. 0821/3102-2231 -2233, -2558, 2643 bzw. -2585) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25 €/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Die Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022 wurden bereits auf der Internet-Plattform Boris-Bayern eingestellt. Die Bodenrichtwerte können dann als Dauerauskunft oder Einzelauskunft gegen Gebühr abgerufen werden.

Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen