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Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Niederschrift Gemeinde Ustersbach 21. Juni 2022


Gemeinde Ustersbach

Niederschrift über die öffentliche

9. Sitzung des Gemeinderates Ustersbach

Datum:

21. Juni 2022

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 19:55 Uhr

Ort:

in der Schule Ustersbach

Schriftführer/in:

Andreas Sauer

Zahl der geladenen Mitglieder:

13

Zahl der Anwesenden:

10

Vorsitzender:

Willi Reiter, 1. Bürgermeister

Teilnehmer:

1. Bürgermeister

Reiter Willi

3. Bürgermeisterin

Völk Anja

Gemeinderat

Birle Andreas

Gemeinderätin

Braun Andrea

Gemeinderätin

Fischer Angelika

Gemeinderat

Hillenbrand Hubert

Gemeinderat

Kögel Thomas

Gemeinderat

Kohler Markus

Gemeinderätin

Ortner Angelika

Gemeinderätin

Seldschopf Claudia

Entschuldigt:

2. Bürgermeister

Schmid Bernhard

Gemeinderat

Braun Christian

Gemeinderätin

Repasky Martina

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL

1.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

Frau Andrea Ortner informiert über die geduldete Nutzung der öffentlichen Grünflächen in der Panoramastraße und regt an, derartige gemeindlichen Flächen den Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich auf Pachtbasis zur Verfügung zu stellen.

2.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 24.05.2022 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 24.05.2022 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

10 für / 0 gegen

3.

Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben - 24. Änderung des Flächennutzungplanes, Erschließung Kindergarten Sankt Simpert und Schulzentrum - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Dinkelscherben hat in der Sitzung vom 14.12.2021 die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Es wurde der Entwurf des Büros Steinbacher-Consult vom 12.04.2022 beschlossen. Deren Auslegung ist in der Zeit vom 27.05.2022 bis 29.06.2022 gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geplant.

Anlass zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes gibt eine Nachfrage des Marktes Dinkelscherben nach der Erweiterung des bestehenden Kindergartens und der Helen-Keller-Schule, sowie die Erweiterung einer Erschließungsstraße im Bereich des Marktes Dinkelscherben, Landkreis Augsburg. Das Vorhaben befindet sich auf der Fl. Nr.1299 (Gemarkung Dinkelscherben) und wird zurzeit als Ackerfläche bewirtschaftet. Die geplante Straße schließt südlich direkt an die Augsburger Straße an und dient der Erschließung der Bildungseinrichtungen. Die geplante Erschließungsfläche beträgt 3.248 m². Der bestehende Kindergarten wird Richtung Osten erweitert und schließt nördlich an die geplante Erschließung an. Die Erweiterung des Kindegartens hat eine Fläche von 2.167 m². Der gesamte Änderungsbereich umfasst 5.415 m².

In der GR-Sitzung am 14.02.2022 wurde über die Beteiligung am frühzeitigen Verfahren beraten und beschlossen.

Belange der Gemeinde Ustersbach sind nach Auffassung der Verwaltung weiterhin nicht betroffen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Ustersbach nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis vom Bauleitplanverfahren der Marktgemeinde Dinkelscherben zur 24. Flächennutzungsplanänderung des Marktes Dinkelscherben, in der Fassung vom 12.04.2022, und beschließt, keine Einwendungen geltend zu machen.

10 für / 0 gegen

4.

Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen - 15. Flächennutzungsplanänderung/1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen"; Beteiligung der Träger öffentlicher Belande nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Kutzenhausen hat am 01.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ zu ändern.

In gleicher Sitzung wurde der Bebauungsplan-Änderungsentwurf des Büros Opla gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Wegfall des Sondergebietes Landwirtschaft
  • Optimierung der Straßenführung und Verringerung der Erschließungsflächen
  • Erweiterung der gewerblichen Bauflächen
  • Anpassung der künftigen Grundstückszuschnitte im Bereich des Wendehammers nach den Vorstellungen der Grundstückseigentümer.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ war es, die städtebauliche Ordnung von drei dörflichen Nutzungen zu sichern. Zum einen sollte des nördliche Dorfgebiet sowie die gewerblichen Betriebe im Umgriff gesichert und erweitert werden. Zum anderen sollte ein Michviehstall mit Melkhaus durch Ausweisung eines Sondergebietes in die Siedlungsstruktur integriert werden. Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 soll nach wie vor die städtebauliche Ordnung von dörflichen Nutzungen (insb. dem Nebeneinander von dörflichem Wohnen und Gewerbe) gesichert und zu erweitert werden. Für die festgesetzten Dorf und Gewerbegebietsflächen liegen der Gemeinde Kutzenhausen konkrete Bedarfe vor; so möchte sich z.B. der bestehende Betrieb „Opera GmbH & Co “ in der Sparrengasse 14 erweitern und benötigt hierfür entsprechende Flächen.

Nach Prüfung durch die Verwaltung sind Belange der Gemeinde Ustersbach nicht berührt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die 15. Flächennutzungsplanänderung und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ jeweils in der Entwurfsfassung vom 01.06.2022 zur Kenntnis und macht keine Einwände geltend.

10 für / 0 gegen

5.

Widmung Trauraum im Pfarrheim

In Ustersbach ist im Forum der Mehrzweckraum als Trauraum für standesamtliche Eheschließungen gewidmet gemäß § 1 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG). Dieser Raum wird ab September 2022 aufgrund Unterkapazität von Klassenräumen als Klassenzimmer benötigt. Eine zeitliche Befristung kann nicht genau definiert werden. Aus diesem Grund musste eine neue Möglichkeit hinsichtlich Trauungen gesucht werden.

Gemäß § 14 Abs. 2 PStG i.V. mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift sind nachfolgende Voraussetzungen vorgegeben:

  • Der Trauort muss im Standesamtsbezirk liegen.
  • Der Trauort muss im besonderen Maße einer Bedeutung der Ehe entsprechend würdigen Form sein.
  • Die Nutzung durch das Standesamt muss rechtssicher sein (Eigentum) oder rechtssicher gestattet werden (Raumüberlassung durch Vereinbarung).
  • Die Standesbeamten müssen das Hausrecht ausüben können.
  • Die Amtshandlung darf nicht durch mögliche Störung gefährdet werden oder der Bereich muss absperrbar sein.
  • Es muss allen Paaren möglich sein, an dem Eheschließungsort zu heiraten (Gleichheitsgrundsatz).
  • Der Trauort muss durch den Gemeinderat gewidmet werden.

Im Forum bietet sich das Pfarrheim als Trauraum an. In Absprache mit Bgm. Reiter, Frau Scherer (Standesbeamtin) und Frau Mairhörmann wurde diese Möglichkeit besichtigt und als ideal angesehen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann der Trauort daher offiziell gewidmet werden. Die Standesamtsaufsicht im Landratsamt Augsburg (Frau Lerner) wurde informiert. Diese hat Einverständnis signalisiert.

Beschluss:

Das Pfarrheim wird ab September 2022 als Trauraum gewidmet. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Kirchenverwaltung wird geschlossen.

10 für / 0 gegen

6.

Verschiedenes

Erster Bürgermeister Willi Reiter informiert

- über ein Gespräch zum Thema Offene Ganztagsschule (OGTS)/Hort. Die Teilnehmer waren sich einig, dass nach derzeitigem Kenntnisstand ein an den Kindergarten angegliederter Hort die bessere Lösung ist. Er bietet den Vorteil der längeren Betreuungszeit und vermutlich der einfacheren Personalfindung, da hier Erzieherinnen mit einer Ganztagsstelle eingesetzt werden können. In einer OGTS wäre Personal notwendig, das nur am Nachmittag arbeitet.

- Dass aufgrund des ab 2026 gesetzlich vorgegebenen Anspruchs auf eine Ganztagsbetreuung in der Schule und der jetzt schon hohen Anmeldezahlen im Hort vermutlich eine zweite Hortgruppen erforderlich werden wird.

Dritte Bürgermeisterin Anja Völk regt eine Sporteinrichtung für die Flüchtlinge im „blauen Haus“ an.

Erster Bürgermeister Willi Reiter antwortet, dass hier der Mieter, das LRA Augsburg, bzw. der Gebäudeeigentümer zuständig sei.

Gemeinderätin Claudia Seldschopf regt an, eine finanzielle Unterstützung der Gemeinde für die Flüchtlinge im „blauen Haus“, z. B. für die Teilnahme am Ferienprogramm, zu gewähren.