| Datum: | 22. November 2022 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 19:58 Uhr |
| Ort: | Pfarrheim Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Andreas Sauer |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 10 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Teilnehmer:
| 1. Bürgermeister | Reiter Willi | |
| 2. Bürgermeister | Schmid Bernhard | |
| Gemeinderat | Birle Andreas | |
| Gemeinderätin | Braun Andrea | |
| Gemeinderat | Braun Christian | |
| Gemeinderat | Hillenbrand Hubert | |
| Gemeinderat | Kohler Markus | |
| Gemeinderätin | Ortner Angelika | |
| Gemeinderätin | Repasky Martina | |
| Seldschopf Claudia |
Entschuldigt:
| 3. Bürgermeisterin | Völk Anja | |
| Gemeinderätin | Fischer Angelika | |
| Gemeinderat | Kögel Thomas |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Wünsche und Anfragen vorgebracht.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 25.10.2022 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 25.10.2022 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
8 für / 0 gegen
| 3. | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.10.2022 |
Die Landesgewerbeanstalt wurde mit der Erstellung des Standsicherheitsnachweises und der Überwachung der Bauausführung des Neubaus der Trinkwasseraufbereitungsanlage beauftragt.
Die Firma CaVo aus Remscheid wurde mit der Beschilderung der Armaturen der Trinkwasserversorgung, wie z.B. Hydranten und Absperrschieber, beauftragt.
| 4. | Gründung der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) Stauden |
Dritte Bürgermeisterin Anja Völk und Gemeinderätin Claudia Seldschopf besuchten am 28. und 29. Oktober 2022 das Gründungsseminar der ILE Stauden.
Gemeinderätin Claudia Seldschopf berichtet dem Gemeinderat von dem Seminar.
Zur Gründung des ILE ist von den einzelnen Gemeinden jeweils folgender Grundsatzbeschluss zu fassen:
Beschluss:
Die Märkte Fischach und Markt Wald sowie die Gemeinden Gessertshausen, Langenneufnach, Mickhausen, Mittelneufnach, Ustersbach, Scherstetten, und Walkertshofen haben beschlossen, gemeinsam ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) zu erarbeiten.Durch die Erarbeitung des ILEKs bewirken Sie eine zukunftsgerichtete Entwicklung der ILE-Region. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen sorgen Sie für eine abgestimmte Zusammenarbeit bei gemeindeübergreifenden Themen, wie Mobilität, Gewerbe, Innenentwicklung, Biodiversität, Energie, Nahversorgung, Freizeit und vielen weiteren Heraus-forderungen. Sie schaffen sich somit eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe, mit der Sie die künftige Entwicklung Ihrer Heimat bewusst planen und nachhaltig lenken können. Sie erschließen Einsparmöglichkeiten und können Projekte realisieren, die eine Gemeinde allein nicht realisieren kann. Darüber hinaus wird für die spätere Umsetzung von Maßnahmen der Einsatz der Instrumente, wie Dorferneuerung und Flurneuordnung zielgerichtet aufeinander abgestimmt.
8 für / 0 gegen
| 5. | Bauanträge |
| 5.1 | Anbau an ein bestehendes Gebäude auf Fl.Nr. 77 der Gmkg. Ustersbach, Hauptstr. 16 |
Das mit einem Einfamilienhaus mit angebauter Scheune und Stall bebaute Grundstück mit der Fl.Nr. 77 Gmkg. Ustersbach, soll einen Anbau erhalten. Der Stall soll hierfür abgerissen werden.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich Dorfgebiet aus.
Der Anbau soll eine Fläche von 5,00 m x 8,15 m = 40,75 m² erhalten. E+D, WH ab FFB 3,65 m, FH 6,98 m, Dachneigung 40°/45° (wie Bestand).
Sicht der Verwaltung:
Die näher umliegende Bebauung kann man faktisch als Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO analog einstufen. Die Errichtung von Wohngebäuden ist in einem Dorfgebiet zulässig. Folgerichtig ist auch der Anbau an ein Gebäude zum Zweck der Schaffung von Wohnraum zulässig.
Ein Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich muss sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise in die Umgebung passen und darf nicht der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Zusätzlich muss die Erschließung gesichert sein. Die Nachverdichtung im Innenbereich ist vom Gesetzgeber gewollt, Baukörper sollen zusammenrücken und die Flächenversiegelung reduziert werden.
Vor einigen Monaten trat der Bauantragsteller an die Gemeinde Ustersbach mit den Plänen der Errichtung eines Anbaus heran. In Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde konnte dem Bauherrn damals mitgeteilt werden, dass der Anbau eine Verlängerung von 1 m im Vergleich zum bestehenden Stall erhalten dürfte. Die vorliegenden Pläne erfüllen diese Voraussetzung.
Es findet eine zusätzliche Versiegelung von 1 m x 8,15 m = 8,15 m² statt.
Das Bauvorhaben im Gesamten fügt sich aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.
Beschluss:
Dem Bauantrag „Anbau an ein bestehendes Gebäude auf Fl.Nr. 77 der Gmkg. Ustersbach, Haupstr. 16“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
8 für / 0 gegen
| 6. | Vollzug Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG); Beteiligung der Gemeinde zum Antrag vom 26.08.2022 auf Umwandlung Grünland in eine aufgeforstete Fläche |
Mit Schreiben vom 07.11.2022 beteiligt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Augsburg (AELF), Diedorf-Biburg, die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit zum Antrag auf Erstaufforstungserlaubnis des betroffenen Grundstücks Fl.Nr.1425, Gmkg. Ustersbach durch die Eigentümerin. Es wird um Stellungnahme gebeten, ob die geplante Maßnahme auf einer Teilfläche des vorgenannten Grundstücks mit der bestehenden gemeindlichen Bauleitplanung vereinbar ist. Eine Rückantwort soll bis 28.11.2022 erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Grundstück Fl.Nr. 1425 zu 20.207 m², Lagebe-zeichnung „Kreuzwiese“, liegt nördlich der Bahnverbindung Ulm-Augsburg, nahe der nördlichen Gemarkungsgrenze Ustersbach. Es liegt zudem im Naturpark „Westlicher Wälder“ (NP-00006) sowie im Landschaftsschutzgebiet Augsburg-Westliche Wälder (LSG-00417.01).
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Ustersbach, von 23.11.1992, ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer Bedeutung, Grünlandstandort auf grundwassernahen Böden, teils Wald mit Umwandlung in standortgerechten Laubwald, dargestellt. Öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf den Grundstücken nicht zu befürchten.
Lt. Antrag der Grundstückseigentümerin vom 26.08.2022 soll die betroffene Teilfläche von Fl.Nr. 1425 mit ca. 0,14 ha derzeitiger Wiesennutzung aufgeforstet und zukünftig als Wald genutzt werden. Die Gemeinde ist als Hoheitsträgerin über das Gemeindegebiet daher von der geplanten Maßnahme betroffen.
Aus Sicht der Verwaltung werden durch die geplante Teilaufforstung von Fl.Nr. 1425, Gmkg. Ustersbach die gemeindlichen Belange nicht negativ berührt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt als Träger der Planungshoheit Kenntnis vom Antrag vom 26.08.2022 auf Aufforstung von ca. 0,14 ha derzeitiger Wiesennutzung und zukünftiger Waldnutzung und beschließt keine Einwendungen vorzutragen.
8 für / 0 gegen
| 7. | Verschiedenes |
Bürgermeister Reiter informiert über die Absicht der Deutschen Telekom, alle noch vorhandenen öffentlichen Telefonzellen bis 2025 abzuschalten und zurückzubauen. Hauptgrund für die Einstellung des Service ist die Unwirtschaftlichkeit. Mit dem Mobilfunk hat jeder seine „persönliche Telefonzelle“ dabei. Die Nutzung der öffentlichen Telefonie geht gegen Null. Die Telekom hat rund 3800 Standorte, an denen im letzten Jahr kein einziges Gespräch geführt wurde. Im Schnitt macht ein öffentliches Telefon wenige Euro Umsatz pro Monat. Dies steht in keinem Verhältnis zu den Unterhaltskosten, die den Umsatz um ein Vielfaches übersteigen (Betriebskosten, Standmiete und Reinigung sowie auch immer wieder die Kosten für die Beseitigung von Schäden, z.B. durch Vandalismus und Diebstahl).
Gemeinderätin Angelika Ortner
- stellt fest, dass das Informationsschreiben der Verwaltung zum Verbesserungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung an die Bürgerinnen und Bürgern zu Irritationen und Unsicherheiten geführt hat, weil keine Schätzkosten angegeben worden sind.
Bürgermeister Willi Reiter teilt hierzu mit, dass im Informationsschreiben bewusst keine Kosten aufgeführt worden sind, da diese bekanntermaßen aufgrund der unsicheren Lage in der Wirtschaft derzeit nicht seriös und für einen längeren Zeitraum kalkuliert werden können. Zu gegebener Zeit erfolgt ein zusätzliches Anschreiben mit einer seriösen Kostenschätzung an die zukünftig Beitragspflichtigen.