Titel Logo
Über den Zaun
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen 185
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnis des Verkehrsversuchs Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Alten Schule:

Auf Antrag der Gemeinde Ustersbach hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Augsburg einen mehrmonatigen Verkehrsversuch angeordnet. So war zeitweise im Zuge der Hauptstraße (B 300) im Bereich des Horts / Alte Schule die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Das Landratsamt hat den Versuch nunmehr zusammen mit der Verkehrspolizei ausgewertet und folgendes Ergebnis zusammengefasst:

Der vom 10.05.2022 bis Januar 2023 durchgeführte Verkehrsversuch mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor dem Hort hat sich nicht bewährt. Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei haben ergeben, dass ca. 17 % der Verkehrsteilnehmer die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten. Das ist im Vergleich zu anderen Messungen eine sehr hohe Beanstandungsquote, da im Normalfall die Beanstandungsquote bei weniger als 8% liegt.

Laut Argumentation der Straßenverkehrsbehörde deutet dies darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) aufgrund der Örtlichkeit und den äußeren Umständen nicht angemessen ist.

Mit dem Gefahrzeichen „Kinder“ und einem Piktogramm auf der Fahrbahn werden der sensible Bereich des Schulweges, der Bereich an der Alten Schule und die Bushaltestellen nun abgesichert.

Die Beanstandungsquoten liegen bei 17%.