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Über den Zaun
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Aus dem Rathaus

Datum:

10. Dezember 2024

Uhrzeit:

18:00 Uhr - 19:30 Uhr

Ort:

in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a

Schriftführer/in:

Nina Bastian

Zahl der geladenen Mitglieder:

17

Zahl der Anwesenden:

12

Vorsitzender:

Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL

1.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

2.

Vorstellung der Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung der Gemeinde Gessertshausen durch Herrn Pinkert vom Büro Schneider & Zajontz

Der 4-jährige Kalkulationszeitraum für die Gebührenkalkulation der Wasserversorgung endet zum 31.12.2024, daher wurde wieder das Büro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Wassergebühren beauftragt. Herr Pinkert stellt die Ergebnisse in einer Präsentation dem Gemeinderat vor und erläutert die Berechnungen. Fragen der Räte konnten geklärt werden und Kalkulationsgrundlagen wurden erläutert.

Der 3. Entwurf der Kalkulation der Wassergebühren vom 04.12.2024 sowie die Präsentation sind beigefügt.

3.

Beschluss einer Gebührenvariante für die Wasserversorgung

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren ab dem 01.01.2025 auf 3,13 pro m³ entnommenen Wassers und Bauwasser festzusetzen. Die Grundgebühr wird für den Standardwasserzähler auf 150 € pro Jahr, die Grundgebühr für weitere Zähler gestaffelt nach Variante 3 der Kalkulation, festgesetzt.

5 für / 7 gegen

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren ab dem 01.01.2025 auf 3,48 pro m³ entnommenen Wassers und Bauwasser festzusetzen. Die Grundgebühr wird für den Standardwasserzähler auf 100,00 € pro Jahr, die Grundgebühr für weitere Zähler gestaffelt nach Variante 2 der Kalkulation, festgesetzt.

10 für / 2 gegen

4.

11. Änderung der BGS-WAS der Gemeinde Gessertshausen vom 20.11.1997

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 11. Änderungssatzung der BGS-WAS vom 20.11.1997 nach Maßgabe der Variante 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ausfertigung die Bekanntmachung zu veranlassen.

12 für / 0 gegen

5.

Vorstellung der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gessertshausen durch Herrn Pinkert vom Büro Schneider & Zajontz

Während und nach der Präsentation können bereits einige Fragen, die sich aus dem Kreis der Gemeinderäte ergeben, geklärt werden.

6.

10. Änderung der BGS-EWS der Gemeinde Gessertshausen vom 15.09.2005

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 10. Änderungssatzung der BGS-EWS vom 15.09.2005. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ausfertigung die Bekanntmachung zu veranlassen.

7 für / 5 gegen

7.

Bekanntgaben

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8.

Anfragen des Gemeinderats

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