Titel Logo
Über den Zaun
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen 185
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Aus dem Rathaus

Datum:

9. Dezember 2024

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 20:18 Uhr

Ort:

in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen,Am Sportplatz 2 a

Schriftführer/in:

Andreas Sauer

Zahl der geladenen

Mitglieder:

17

Zahl der Anwesenden:

15

Vorsitzender:

Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL

1.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Wünsche und Anfragen vorgetragen.

2.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 11.11.2024 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 11.11.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

14 für / 0 gegen

3.

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorgenannten Sachvortrag zur Kenntnis.

14 für / 0 gegen

3.1

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen BUND NATURSCHUTZ e.V. aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist unter Berücksichtigung der Abwägung nicht veranlasst.

13 für / 1 gegen

3.2

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen EISENBAHN-BUNDESAMT aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gerade aufgrund der Entfernung zur Eisenbahnstrecke von mind. 580 m Entfernung entfalten die benannten Punkte keine Relevanz. Eine Änderung oder Ergänzung der Planung ist nicht erforderlich.

14 für / 0 gegen

3.3

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen DB AG-DB IMMOBILIEN aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gerade aufgrund der Entfernung zur Eisenbahnstrecke von mind. 580 m Entfernung entfalten die benannten Punkte keine Relevanz. Eine Änderung oder Ergänzung der Planung ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme kann unter diesem Aspekt nicht nachvollzogen werden.

14 für / 0 gegen

3.4

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Der damalige Beschluss der Gemeinde in ihrer Sitzung vom 24.06.2016 gilt ebenfalls unverändert: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen und Hinweise für die weiterführenden Planungen zur Kenntnis.

14 für / 0 gegen

3.5

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen LRA TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Der Klarheit halber wird Ziff. III.11.1 wie folgt redaktionell angepasst: „In den Baugebietsteilflächen B, C, D und E sind über den Bestand hinausgehende geruchsemittierende Nutzungen unzulässig, bis (…)“. Die Gemeinde weist darauf hin, dass selbst wenn es sich bei dieser Anpassung nicht um eine redaktionelle Änderung handeln würde, eine erneute Auslegung des Bebauungsplans nicht erforderlich wäre, da die Änderung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt (§ 4a Abs. 3 S. 1 BauGB), sondern, weil generell auf den Bestand bezogen, die Festsetzung zu einer Verbesserung für die etwaig betroffenen Belange führt.In die Begründung zum Bebauungsplan wird die Abbildung 2 der Geruchsimmissionsprognose, in der der vorhandene und der Untersuchung zu Grunde gelegte Bestand eingezeichnet ist, der Klarheit halber eingebracht.

12 für / 2 gegen

3.6

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen LRA BAULEITPLANUNG aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Der Bebauungsplan wird gemäß Abwägungsvorschlag redaktionell angepasst (Korrektur der Baugebietsteilflächen in Ziff. 2.1, Ergänzung der Begründung in Kap. 5.1.2 und Änderung der Höhen in NHN)

13 für / 1 gegen

3.7

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen LRA ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Der Hinweis wird gemäß Abwägungsvorschlag als redaktionelle Ergänzung in die Planung aufgenommen.

14 für / 0 gegen

3.8

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen REGIERUNG VON SCHWABEN aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Es erfolgt eine redaktionelle Ergänzung in der Begründung.

14 für / 0 gegen

3.9

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen STAATLICHES BAUAMT aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der TÖB

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der Verkehrsuntersuchung ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

14 für / 1 gegen

Abstimmungsbemerkung:

Gemeinderat Wolfgang Rösle betritt um 20.00 Uhr den Sitzungssaal und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung teil.

3.10

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen BÜRGER 1 aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der Abwägung ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

15 für / 0 gegen

3.11

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen BÜRGER 2 aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der Abwägung ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

14 für / 1 gegen

3.12

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen BÜRGER 3 aus dem Offenlegungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der Abwägung ist eine Änderung der Planung nicht veranlasst.

13 für / 2 gegen

3.13

Ergänzungsverfahren zum BP GESS Nr. 51 SO Tierklinik; Einzelbeschlussfassung und SATZUNGSBESCHLUSS

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans GESS Nr. 51 SO „Tierklinik“ in der Fassung vom 09.12.2024 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die entsprechenden Schritte einzuleiten.

12 für / 3 gegen

4.

Bekanntgaben

Es werden keine Bekanntgaben vorgetragen.

5.

Anfragen des Gemeinderats

Es wird angemerkt, dass zu mehreren Themen (u.a. Feuerwehrhaus Margertshausen) noch keine Behandlung im Gremium stattgefunden hat.

Weiterhin wird vorgebracht, dass bei Redebeiträgen von Gemeinderäten die Datenschutzbedingungen beim Abdruck im Amtsblatt eingehalten werden sollen.

Es wird angefragt, ob es im kommenden Jahr einen gemeindlichen Neujahrsempfang gibt.

Es wird an eine Kulturausschusssitzung im 1. Quartal 2025 erinnert.