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Über den Zaun
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Aus dem Rathaus

Datum:

13. Januar 2025

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 21:10 Uhr

Ort:

in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen,Am Sportplatz 2 a

Schriftführer/in:

Alexander Bastian

Zahl der geladenen

Mitglieder:

17

Zahl der Anwesenden:

17

Vorsitzender:

Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL

1.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

Keine Anfragen

2.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 09.12.2024 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 09.12.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

13 für / 0 gegen

3.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.12.2024 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.12.2024 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

13 für / 0 gegen

4.

Mobilfunkversorgung Gessertshausen - Information zur derzeitigen Ist-Situation

Ein Beschluss in dieser Sache erfolgt nicht.

5.

Bauantrag;

Voranfrage Neubau von zwei Doppelhaushälften auf der Fl.Nr. 302/3, Gmkg. Deubach

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Voranfrage zum Neubau von zwei Doppelhaushälften auf der Fl.Nr. 302/3 Gmkg. Deubach und beschließt diesbezüglich das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen, wenn die Befreiungen sich an die Empfehlungen des Bauausschusses vom 07.11.2023 halten. Folgende Befreiungen dürfen deshalb nicht überschritten werden.a) Überschreitung der GFZ um 0,14 (Haus 1) bzw. 0,13 (Haus 2)b) Kniestockhöhe 1,00 statt 0,50 mc) § 7 „Gestaltung der Gebäude“:„Ausnahmen können gestattet werden, wenn dadurch das Gesamtbild nicht gestört wird.“d) Ein Stellplatz außerhalb der Baugrenzee) Drehung der Firstrichtung um 90 Grad (Verlauf Nord-Süd statt Ost-West).

11 für / 2 gegen

6.

Straßenausbau Deubach;

Antrag auf Gehwegausbau in der Hausener Straße, Bereich Einmündung Willishausener Straße

Ein Beschluss in dieser Sache erfolgt daher nicht.

7.

2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Bucher Weg" Deubach;

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen zu der Bauleitplanung eingegangen. Bis auf die folgenden Behörden und Träger öffentlicher Belange haben alle weiteren Beteiligten Einverständnis mit den Planungen angezeigt bzw. sich nicht zur Planung geäußert:

7.1

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg";

Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 20.11.2024

Nachdem bei einigen Gremiumsmitglieder zu der Stellungnahme des Planungsbüros/Wasserwirtschaftsamt Fragen offen waren und diese in der Sitzung nicht beantwortet werden konnten, wurde dieser Punkt auf die nächste Sitzung verschoben.

7.2

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg";

Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung vom 02.12.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung, Bauordnung – vom 02.12.2024 zur Kenntnis. Auf die obenstehende Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.

13 für / 0 gegen

7.3

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg";

Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Technischer Umweltschutz vom 02.12.2024

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Technischer Umweltschutz – vom 02.12.2024 zur Kenntnis. Auf die obenstehende Stellungnahme und den Abwägungsvorschlag des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie oben beschrieben angepasst.

13 für / 0 gegen

7.4

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg";

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die entsprechenden Schritte einzuleiten.

8.

Beteiligung im frühzeitigen Offenlegungsverfahren zum Bebauungsplan "Schläulestraße" Markt Fischach OT Siegertshofen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauleitplanverfahren des Marktes Fischach „Schläulestraße“ und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.

13 für / 0 gegen

9.

Bekanntgaben

- / -

10.

Anfragen des Gemeinderats

a) Bürgerversammlung

b) Gestattungsverträge

c) Hinweisschild

d) Lüftung in der Mensa