| Datum: | 9. Dezember 2025 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:15 Uhr |
| Ort: | Pfarrheim Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Michael Glowatz |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 9 |
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| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Vor Behandlung des TOP 1 stellt Bgm. Willi Reiter Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Tagesordnungspunkte 7 und 8 aufgrund unzureichender Faktenlage abgesetzt werden. Der Gemeinderat stimmt dem einstimmig zu.
Zum Punkt Wünsche und Anfragen von Bürgern werden keine Wortmeldungen vorgebracht.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 28.10.2025 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 28.10.2025 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
9 für / 0 gegen
| 3. | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Billigung der Einwendungen aus dem frühzeitigen Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
Abstimmungsbemerkung: GR Kögel wird aufgrund persönlicher Beteiligung von der Abstimmung des gesamten Tagesordnungspunkt 3 ausgeschlossen.
9 für / 0 gegen
| 3.1 | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Abwägung von Einwendungen der Deutschen Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 01.07.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 01.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des 14. Flächennutzungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 3.2 | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Marktes Dinkelscherben mit Schreiben vom 09.07.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Marktes Dinkelscherben vom 09.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des 14. Flächennutzungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 3.3 | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg mit Schreiben vom 31.07.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung, Wasserrecht, Bodenschutz vom 31.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des 14. Flächennutzungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Naturschutz vom 27.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des 14. Flächennutzungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Immissionsschutz vom 29.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des 14. Flächennutzungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 3.4 | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Abwägung von Einwendungen der Regierung von Schwaben - Landesplanung mit Schreiben vom 01.08.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Schwaben - Landesplanung vom 01.08.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Der 14. Flächennutzungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.
8 für / 0 gegen
| 3.5 | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des WWA Donauwörth mit Schreiben vom 04.08.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 04.08.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des 14. Flächennutzungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 3.6 | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 04.08.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.08.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des 14. Flächennutzungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 3.7 | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Regionalen Planungsverbandes mit Schreiben vom 12.08.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 12.08.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Bezüglich der Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 01.08.2025 wird auf TOP 3.4 und 4.4 verwiesen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des 14. Flächennutzungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 3.8 | 14. Änderung Flächennutzungsplan Ustersbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der vorgenannten gefassten Einzelbeschlüsse der Tagesordnungspunkte Nr. 3.1 – 3.7 in die aktuellen Planunterlagen der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Ustersbach für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel“, in der Entwurfsfassung vom 09.12.2025, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll erst dann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald der städtebauliche Ausführungsvertrag gem. § 11 BauGB unterzeichnet wurde. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren entsprechend durchzuführen.
8 für / 0 gegen
| 4. | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Billigung der Einwendungen aus dem frühzeitigen Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 1und § 4 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Abstimmungsbemerkung: GR Kögel wird aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung des gesamten Tagesordnungspunkt 4ausgeschlossen.
9 für / 0 gegen
| 4.1 | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Abwägung von Einwendungen der Deutschen Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 01.07.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 01.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 4.2 | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Abwägung von Einwendungen des Marktes Dinkelscherben mit Schreiben vom 09.07.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Marktes Dinkelscherben vom 09.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 4.3 | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg mit Schreiben vom 31.07.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung, Wasserrecht, Bodenschutz vom 31.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.
8 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Brandschutz vom 31.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Naturschutz vom 27.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.
6 für / 2 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Immissionsschutz vom 29.07.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung geändert.
8 für / 0 gegen
| 4.4 | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Abwägung von Einwendungen der Regierung von Schwaben - Landesplanung mit Schreiben vom 01.08.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Schwaben - Landesplanung vom 01.08.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 4.5 | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Abwägung von Einwendungen des WWA Donauwörth mit Schreiben vom 04.08.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 04.08.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung geändert.
8 für / 0 gegen
| 4.6 | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Abwägung von Einwendungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 04.08.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.08.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 4.7 | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Abwägung von Einwendungen des Regionalen Planungsverbands mit Schreiben vom 12.08.2025 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 12.08.2025 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung wird Bezug genommen. Bezüglich der Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 01.08.2025 wird auf TOP 4.4 verwiesen. Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanvorentwurfs.
8 für / 0 gegen
| 4.8 | Bebauungsplan Nr. 28 "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der vorgenannten gefassten Einzelbeschlüsse der Tagesordnungspunkte Nr. 4.1 – 4.7 in die aktuellen Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 28 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Pfaffenwinkel“, in der Entwurfsfassung vom 09.12.2025, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll erst dann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald der städtebauliche Ausführungsvertrag gem. § 11 BauGB unterzeichnet wurde. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren entsprechend durchzuführen.
8 für / 0 gegen
| 5. | Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle an eine bestehende Lagerhalle, Fl.Nr. 1463/11, 1463/3, Gemarkung Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben „Neubau einer Lagerhalle an eine bestehende Lagerhalle“ auf den Fl. Nrn. 1463/11 und 1463/3, Gmkg. Ustersbach und beschließt zum vorgenannten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.Das Landratsamt Augsburg wird gebeten, die Einhaltung der Abstandsflächen zu prüfen.
8 für / 1 gegen
| 6. | Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2024 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2024 |
Hinweis:
Der erste Bürgermeister darf bei dem Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung abstimmen; bei dem Beschluss über die Entlastung nicht.
Beschluss:
Die in dem Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
9 für / 0 gegen
Beschluss:
Die Jahresrechnung für 2024 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
9 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2024.
8 für / 0 gegen
| 7. | Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung |
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
| 8. | Neufassung der Übergangsregelung zur BGS-WAS |
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
| 9. | Verschiedenes |
Es erfolgen keine Wortmeldungen.