Altpapier ist ein wichtiger Rohstoff. Im Landkreis Augsburg gibt es verschiedene kostenlose und freiwillige Sammelsysteme für die Altpapierentsorgung.
Die blaue Altpapiertonne gibt es aus wirtschaftlichen Gründen nur in einer Tonnengröße (240 l) für Einzelhaushalte. Die Leerung erfolgt vierwöchentlich.
In Wohnanlagen und öffentlichen Einrichtungen kann Altpapier auch über die grünen Altpapiercontainer (1.100 l) entsorgt werden. Die Leerung erfolgt zweiwöchentlich.
Alternativ können Altpapier, Pappe und Kartonagen auch an den Wertstoffsammelstellen im Landkreis Augsburg abgegeben werden.
| 240 Liter | 59 cm breit, 108 cm hoch, 74 cm tief |
| 1.100 Liter | 138 cm breit, 147 cm hoch, 106 cm tief |
Die Altpapiertonnen müssen am Leerungstag - wie die anderen Müllbehälter auch – bis spätestens 06:30 Uhr bereitstehen. Überfüllen Sie die Tonnen nicht und achten Sie bitte darauf, dass die Tonnen nicht zu schwer werden (240 l-Tonne max. 110 kg, 1.100 l-Container max. 510 kg).
Die Gefäße sind Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebs und müssen pfleglich behandelt werden. Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen und im Falle des Abhandenkommens haftet der Anschlusspflichtige. Für normale Abnutzung der Abfallbehältnisse besteht keine Haftung. Sollte eine Tonne kaputtgehen, ist der Schaden dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden.
Neubestellungen und Änderungswünsche richtet der Eigentümer bzw. der Hausverwalter direkt an uns.
Papier, zum Beispiel
- Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte
- Bücher
- Büropapier, Hefte, Zettel, Briefumschläge
- Geschenkpapier (nicht beschichtet)
- Papierverpackungen
- Papiertüten
- Geschreddertes Papier
- Prospekte, Kataloge
Pappe und Kartonagen (flach zerlegt), zum Beispiel
- Verpackungskartons aller Art (z. B. von Lebensmitteln, Kosmetikprodukten, Waschmittel)
- Pizzakartons (leer)
- Versandkartons
- Füllmaterial aus Versandkartons (aus Papier, Pappe und Karton)
- Leere Ordner aus Karton
- Kartons aus Wellpappe
- Eierkartons
- Zigarettenschachteln (ohne Folie und Stanniol)
Das darf nicht hinein
- Verbundverpackungen wie Milch- und Safttüten
- Beschichtete Papiere, Transparentzeichenpapier, Aufkleber, Etiketten
- Hygienepapiere, Taschentücher, Servietten, Einweghandtücher, Küchenrolle, Windeln
- Tapeten, verschmutzte Papierabfälle, Etiketten, Kassenzettel, Aufkleber
- Spezialpapiere wie z. B. Backpapier, Fotopapier, Ölpapier, Wachspapier, Thermopapier
- Folienverpackungen und Kunststoffhülsen
- Versandtaschen mit Luftpolsterung
- Dicke Papprollen (auch Hülsenkerne genannt) z. B. von Teppichboden
Hinweis: Da Gefäßveränderungen stets mit einem hohen Aufwand verbunden sind, wird eine sog. Gefäßveränderungsgebühr von 20,00 € erhoben, wenn pro Kalenderjahr mehr als eine Änderung veranlasst wird. Einmal pro Jahr können An-, Um- bzw. Abmeldungen gebührenfrei vorgenommen werden.