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Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Altpapiertonne

Die Altpapiertonne

Altpapier ist ein wichtiger Rohstoff. Im Landkreis Augsburg gibt es verschiedene kostenlose und freiwillige Sammelsysteme für die Altpapierentsorgung.

Blaue Altpapiertonne

Die blaue Altpapiertonne gibt es aus wirtschaftlichen Gründen nur in einer Tonnengröße (240 l) für Einzelhaushalte. Die Leerung erfolgt vierwöchentlich.

Grüner Altpapiercontainer

In Wohnanlagen und öffentlichen Einrichtungen kann Altpapier auch über die grünen Altpapiercontainer (1.100 l) entsorgt werden. Die Leerung erfolgt zweiwöchentlich.

Wertstoffsammelstellen

Alternativ können Altpapier, Pappe und Kartonagen auch an den Wertstoffsammelstellen im Landkreis Augsburg abgegeben werden.

Tonnengrößen

240 Liter

59 cm breit, 108 cm hoch, 74 cm tief

1.100 Liter

138 cm breit, 147 cm hoch, 106 cm tief

Bereitstellung, Schadensmeldung und Haftung

Die Altpapiertonnen müssen am Leerungstag - wie die anderen Müllbehälter auch – bis spätestens 06:30 Uhr bereitstehen. Überfüllen Sie die Tonnen nicht und achten Sie bitte darauf, dass die Tonnen nicht zu schwer werden (240 l-Tonne max. 110 kg, 1.100 l-Container max. 510 kg).

Die Gefäße sind Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebs und müssen pfleglich behandelt werden. Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen und im Falle des Abhandenkommens haftet der Anschlusspflichtige. Für normale Abnutzung der Abfallbehältnisse besteht keine Haftung. Sollte eine Tonne kaputtgehen, ist der Schaden dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden.

Neubestellungen und Änderungen

Neubestellungen und Änderungswünsche richtet der Eigentümer bzw. der Hausverwalter direkt an uns.

Das gehört in die Altpapiertonne

Papier, zum Beispiel

- Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte

- Bücher

- Büropapier, Hefte, Zettel, Briefumschläge

- Geschenkpapier (nicht beschichtet)

- Papierverpackungen

- Papiertüten

- Geschreddertes Papier

- Prospekte, Kataloge

Pappe und Kartonagen (flach zerlegt), zum Beispiel

- Verpackungskartons aller Art (z. B. von Lebensmitteln, Kosmetikprodukten, Waschmittel)

- Pizzakartons (leer)

- Versandkartons

- Füllmaterial aus Versandkartons (aus Papier, Pappe und Karton)

- Leere Ordner aus Karton

- Kartons aus Wellpappe

- Eierkartons

- Zigarettenschachteln (ohne Folie und Stanniol)

Das darf nicht hinein

- Verbundverpackungen wie Milch- und Safttüten

- Beschichtete Papiere, Transparentzeichenpapier, Aufkleber, Etiketten

- Hygienepapiere, Taschentücher, Servietten, Einweghandtücher, Küchenrolle, Windeln

- Tapeten, verschmutzte Papierabfälle, Etiketten, Kassenzettel, Aufkleber

- Spezialpapiere wie z. B. Backpapier, Fotopapier, Ölpapier, Wachspapier, Thermopapier

- Folienverpackungen und Kunststoffhülsen

- Versandtaschen mit Luftpolsterung

- Dicke Papprollen (auch Hülsenkerne genannt) z. B. von Teppichboden

Hinweis: Da Gefäßveränderungen stets mit einem hohen Aufwand verbunden sind, wird eine sog. Gefäßveränderungsgebühr von 20,00 € erhoben, wenn pro Kalenderjahr mehr als eine Änderung veranlasst wird. Einmal pro Jahr können An-, Um- bzw. Abmeldungen gebührenfrei vorgenommen werden.