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Ausgabe 31/2023
Gemeinde Kutzenhausen
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BEK vorgez. Bet. 16. Änderung FNP

Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.07.2023 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kutzenhausen zu ändern. Ziel der Änderung ist die Ausweisung Ausweisung von Sonderbauflächen für Freiflächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet. Der Änderungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf des Planungsbüros Opla aus Augsburg gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung der Planungsunterlagen im Bauamt der Gemeinde Kutzenhausen, Schulstr. 10, 86500 Kutzenhausen, außerdem durch Bekanntmachung der Planungsunterlagen (Planzeichnung mit Begründung) auf der Homepage der Gemeinde Kutzenhausen (www.kutzenhausen.de) und auf der Bekanntmachungsplattform www.bauleitplanung.bayern.de. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Vereinbaren Sie hierzu ggf. einen Termin mit der Bauverwaltung im Hause (08238/960122).

Die Unterlagen sind im Zeitraum vom 16.08.2023 bis 15.09.20023 auf den genannten Portalen einsehbar.

Kutzenhausen, den 04.08.2023
Weißenbrunner
l. Bürgermeister