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Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Haushaltssatzung Gemeinde Gessertshausen

Haushaltssatzung

der Gemeinde Gessertshausen

(Landkreis: Augsburg)

für das Haushaltsjahr 2023

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  11.854.800 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  5.523.100 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  0 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  —  0 €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  380 v.H.

1.2 für die Grundstücke (B)  —  380 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  1.700.000 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Gessertshausen, den 28.07.2023

Jürgen Mögele
Erster Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 65 Abs. 3 und Art. 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 24.07.2023 gewürdigt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Gessertshausen für das Haushaltsjahr 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung mit allen Anlagen und dem Haushaltsplan liegt, bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Gessertshausen, den 28.07.2023

Jürgen Mögele
Erster Bürgermeister