| Datum: | 10. Juli 2023 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:45 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Alexander Bastian |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 15 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Teilnehmer:
| 1. Bürgermeister | Mögele Jürgen |
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| 2. Bürgermeister | Schalk Herbert |
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| 3. Bürgermeister | Oberlander Michael |
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| Gemeinderat | Breunig Michael |
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| Gemeinderat | Dr. Buhl Wolfgang |
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| Gemeinderat | Fendt Christian |
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| Gemeinderätin | Geis Nathalie |
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| Gemeinderat | Kugelbrey Engelbert |
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| Gemeinderat | Mayr Thomas |
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| Gemeinderat | Pux Vincent | anwesend ab 19:45 Uhr zu TOP 4 |
| Gemeinderat | Saßen Theodor |
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| Gemeinderat | Schaller Herbert |
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| Gemeinderätin | Seemüller Brigitte |
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| Gemeinderat | Steiner Florian |
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| Winnerl Roman |
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Entschuldigt:
| Gemeinderat | Rößle Wolfgang |
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| Gemeinderätin | Tapkan Minza |
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| Weiterhin anwesend: | ||
| Ortssprecher | Michael Fäustlin |
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Die Vertreter von allen Deubacher Ortsvereinen übergeben dem Bürgermeister ein von ihnen verfasstes Schreiben, in welchem sie sich für einen Anbau an das Deubacher Feuerwehrhaus aussprechen. Des Weiteren wollen die Vereine den Skaterplatz in Deubach beibehalten und durch einen evtl. An-/Neubau nicht verhindern. Der Vorsitzende sichert eine Überprüfung zu.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 12.06.2023 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 12.06.02023 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
14 für / 0 gegen
| 3. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 19.06.2023 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 19.06.2023 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
14 für / 0 gegen
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2023 der Gemeinde Gessertshausen |
Beschluss:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem Haushaltsplan samt Anlagen beschlossen.
14 für / 1 gegen
Beschluss:
Der Finanzplan für die Jahre 2024 – 2026 wird beschlossen.
14 für / 1 gegen
| 5. | Änderung der Zuschussrichtlinie der Gemeinde Gessertshausen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Zuschussrichtlinie. Diese soll ab dem 01.01.2024 gelten.
15 für / 0 gegen
| 6. | Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2021 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2021 |
Beschluss:
Die in dem Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
14 für / 1 gegen
Beschluss:
Die Jahresrechnung für 2021 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
15 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2021.
14 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende kann an der Abstimmung nicht teilnehmen.
| 7. | Vollzug der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gessertshausen (WAS); Genehmigung von privaten Brunnen zur Gartenbewässerung |
Beschluss:
Der Gemeinderat Gessertshausen beschließt folgendes:Zukünftig werden der Bau und die Nutzung von privaten Gartenbrunnen zugelassen und die hierfür nötige Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Wasserabgabesatzung wird erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gartenbrunnen nur für die private Gartenbewässerung verwendet wird (Zweckbindung). Verwendungszwecke wie z. B. die Befüllung von Pools über den Brunnen sind nicht zulässig. Des Weiteren muss der Antragsteller den Nachweis der Anzeige des Gartenbrunnens beim Landratsamt Augsburg der Gemeinde vorlegen.
8 für / 7 gegen
| 8. | Bekanntgaben |
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| 9. | Anfragen des Gemeinderats |
An der Siedlerstraße ist es aufgrund von Heckenbewuchs nicht mehr möglich auf dem Gehweg zu gehen. Es soll ein Heckenrückschnitt erfolgen. Die Verwaltung sichert eine Überprüfung zu.