Die Gemeinde Gessertshausen weist auf die empfohlene Rasenmähzeiten hin. In unserer Gemeinde gibt es - wie in vielen anderen Gemeinden - (noch) keine Verordnung, die bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe vorsieht.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass man „Ruhezeiten" auch ohne eine derartige Verordnung einhalten kann.
Für alle, die vielleicht die „Rasenmäh-Zeiten" noch nicht oder nicht mehr wissen:
Gemäht wird nur an Werktagen!
Montag bis Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen verboten.
Diese Zeiten gelten auch für Arbeiten mit Kreissägen und Motorsägen sowie für Arbeiten mit erhöhtem Geräuschpegel.
Bitte nehmen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht und halten Sie die oben angeführten Zeiten auch wirklich ein. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.