Immer wieder gehen Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung von Gessertshausen ein, dass sich Bürger von frei umherlaufenden Hunden belästigt oder bedroht fühlen.
Die Bürger und Gäste der Gemeinde Gessertshausen werden daher gebeten, ihre Hunde so zu halten, dass eine Gefährdung für andere Menschen und Tiere vermieden wird.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung zusätzlich auf folgende Punkte hin:
• Hunde-Anmeldungspflicht:
Wer im Gemeindegebiet von Gessertshausen einen über vier Monate alten, noch nicht bei der Gemeinde Gessertshausen gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich bei der Gemeinde Gessertshausen anmelden. Hundeanmeldungen werden vom Steueramt im Rathaus Gessertshausen angenommen (08238-300621).
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde Gessertshausen ein Hundezeichen (Steuermarke) aus.
• Pflicht zur Hundeaufsicht:
Das freie Umherlaufen von Hunden in öffentlichen Anlagen, insbesondere auf Straßen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen, in Gärten- und Parkanlagen, Kinderspielplätzen und Sportanlagen ist verboten.
Freies Umherlaufen liegt dann vor, wenn der Hund in der Lage ist freien Auslauf zu nehmen, also nicht eingesperrt, angekettet ist oder unter Einwirkung einer Aufsichtsperson geführt wird.