| Datum: | 21. Juni 2022 |
| Uhrzeit: | 18:02 Uhr - 18:36 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Riedel Martina |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 9 |
| Zahl der Anwesenden: | 9 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
| Teilnehmer: | |
| 1. Bürgermeister | Mögele Jürgen |
| 2. Bürgermeister | Pux Werner |
| 3. Bürgermeister | Oberlander Michael |
| Gemeinderat | Breunig Michael |
| Gemeinderat | Fendt Christian |
| Gemeinderat | Saßen Theodor |
| Gemeinderat | Schalk Herbert |
| Gemeinderat | Schaller Herbert |
| Gemeinderat | Steiner Florian |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 1. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 24.05.2022 - öffentlicher Teil |
Beschluss: Die Niederschrift über die Sitzung vom 24.05.2022 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
— 9 für / 0 gegen
| 2. | Antrag auf Vorbescheid "Wohnungen und Gewerbeeinheit, Fl.Nr. 36, Gmkg. Deubach |
Im Übrigen wird auf die kommende Gemeinderatssitzung verwiesen, um die Punkte, die in dem dann vermutlich vorliegenden Schreiben der Nachbarn angesprochen werden, ggfs. im großen Gremium zu diskutieren.
| 3. | Antrag auf Vorbescheid "-3 Reihenhäuser - neue Deubacher Mitte, Fl.Nr. 266/28, Gmkg. Deubach |
Der erste BGM Mögele teilt mit, dass in einer der kommenden GR-Sitzungen über eine Bebauungsplanänderung Beschluss gefasst werden sollte.
| 4. | Bauantrag "Anbau eines Milchviehlaufstalles mit überdachten Liegebuchten und Laufhof auf Fl.Nr. 525 Gmkg. Wollishausen, Beim Schleisweg" |
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Anbau eines Milchviehlaufstalles mit überdachten Liegebuchen und Laufhof auf Fl.Nr. 525 Gmkg. Wollishausen, Beim Schleisweg“ wird erteilt.
— 9 für / 0 gegen
| 5. | Bauantrag "Zweifamilienhaus Fl.Nr. 118 Gmkg. Margertshausen, Welserstr. 2" |
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 118 Gmkg. Margertshausen, Welserstr. 2“ wird unter dem Vorbehalt der gesicherten Erschließung und unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins der erforderlichen Anzahl genehmigungsfähiger Stellplätze erteilt.
— 9 für / 0 gegen
| 6. | Bauantrag "Nutzungsänderung Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus mit 7 WE und 2 Gewerbeeinheiten auf Fl.Nr. 58/3, Gmkg. Gessertshausen, Bahnhofstr. 4" |
Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Nutzungsänderung: Einfamilienhaus zu Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten auf Fl.Nr. 58/3, Gmkg. Gessertshausen, Bahnhofstr. 4“ wird erteilt.
— 0 für / 9 gegen
| 7. | Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen, 15. Änderung des Flächennutzungsplanes/1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB |
Beschluss: Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die 15. Flächennutzungsplanänderung und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“ jeweils in der Entwurfsfassung vom 01.06.2022 zur Kenntnis und macht keine Einwände geltend.
— 9 für / 0 gegen
| 8. | Verschiedenes |
Für Engelshof 2 Fl.Nr. 1020 Gmkg. Gessertshausen wurde ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz zur energetischen Sanierung Dach, Fenster und Türen gestellt. Nachdem diese Maßnahme im Zusammenhang mit der bereits genehmigten Nutzungsänderung steht, wurde das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilt.
Für Fl.Nr. 8/1 Gmkg. Margertshausen, Heilig-Kreuz-Str. 7, wurde ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz zur Installation von handelsüblichen Sonnenkollektoren im traufnahen Bereich, auf dem Dach des mittleren Anbaus, gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilt.
Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass der Bescheid nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz -Engelshof- bereits ergangen ist.
Ein GR merkt an, dass der Brandschutz auf dem Gebiet Engelshof auch hinsichtlich der nicht geringen erweiteren Nutzung sehr schwierig sei. Wurde dies seitens des LRA ausreichend geprüft? Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen wurden. Ein GR äußert den Wunsch, dass die Gemeinderäte Kenntnis über die Auflagen erhalten sollten, da immer wieder Fragen von Bürgern diesbezüglich gestellt werden.