Titel Logo
Über den Zaun
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die öffentliche 10. Sitzung des Gemeinderates Ustersbach

Datum:

12. Juli 2022

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 19:55 Uhr

Ort:

im Forum Ustersbach

Schriftführer/in:

Andreas Sauer

Zahl der geladenen Mitglieder:

13

Zahl der Anwesenden:

12

Vorsitzender:

Willi Reiter, 1. Bürgermeister

Teilnehmer:

1. Bürgermeister

Reiter Willi

3. Bürgermeisterin

Völk Anja

Gemeinderat

Birle Andreas

Gemeinderätin

Braun Andrea

Gemeinderat

Braun Christian

Gemeinderätin

Fischer Angelika

Gemeinderat

Hillenbrand Hubert

Gemeinderat

Kögel Thomas

Gemeinderat

Kohler Markus

Gemeinderätin

Ortner Angelika

Gemeinderätin

Repasky Martina

Gemeinderätin

Seldschopf Claudia

Entschuldigt:

2. Bürgermeister

Schmid Bernhard

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL

1.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

Es wurden keine Wünsche und Anfragen vorgebracht.

2.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 21.06.2022 - öffentlicher Teil

Beschluss: Die Niederschrift über die Sitzung vom 21.06.2022 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 — 11 für / 0 gegen

3.

Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2021 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2021

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 hat am 14.06.2022 stattgefunden.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 sowie der Rechenschaftsbericht für 2021 liegen der Sitzungsvorlage bei. Die Prüfberichte wurden dem Gremium vorab per E-Mail zugeschickt.

Die Verwaltung teilt mit, dass Prüfberichte grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, da diese einzelne, personenbezogene Daten enthalten. Etwaige Fragen konnten während der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses geklärt werden.

Hinweis:

Der erste Bürgermeister darf bei dem Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung abstimmen; bei dem Beschluss über die Entlastung nicht.

Der Vorsitzende des RPA, Gemeinderat Thomas Kögl berichtet kurz von der Rechnungsprüfung. Er teilt mit, dass keine Mängel aufgefunden worden sind und lobt die gute Arbeit der Kämmerin.

Beschluss: Die in dem Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt.

 —  11 für / 0 gegen

Beschluss: Die Jahresrechnung für 2021 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

 —  11 für / 0 gegen

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2021.

 —  10 für / 0 gegen

4.

Änderung der Zuschussrichtlinie für Ustersbacher Vereine vom 24.07.2007/11.09.2007

Die Gemeinde Ustersbach gewährt den Ustersbacher Vereinen derzeit gemäß der Zuschussrichtlinie vom 24.07.2007/11.09.2007 auf Antrag Zuschüsse.

In der diesjährigen Haushaltssitzung und auch in der Rechnungsprüfungssitzung wurde über eine Änderung der Zuschussrichtlinie gesprochen.

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation und auch zur Planungssicherheit ist es sinnvoll, dass die Ustersbacher Vereine, die die Zuschussregelungen für Investitionen in Anspruch nehmen wollen, bis spätestens 30.11. den Antrag bei der Gemeinde einreichen, damit eine Bezuschussung im kommenden Haushaltsjahr erfolgen kann.

Zuschussanträge, die nach dem 30.11. gestellt werden, können erst im übernächsten Haushaltsjahr ausbezahlt werden.

Beispiele zur Veranschaulichung:

Beispiel 1:

Ustersbacher Verein stellt einen Investitionskostenantrag am 01.11.2021. Dieser Zuschussantrag kann im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt werden.

Beispiel 2:

Ustersbacher Verein stellt einen Investitionskostenantrag am 05.01.2022. Dieser Zuschussantrag kann erst im Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt werden.

Die Zuschussrichtlinie hat somit folgende Fassung:

1.

Zuschussgewährung

Die Gemeinde Ustersbach kann Anträge von folgenden Ustersbacher Vereinen finanziell unterstützen:

a)

Schützenverein Ustersbach

b)

Freiwillige Feuerwehr Ustersbach (Feuerwehrverein)

c)

TSV Ustersbach

d)

Gartenbauverein Ustersbach

e)

Verein für Jugendförderung

f)

Krieger- und Soldatenverein

g)

Burschenverein e.V.

h)

Verein Naturoase e.V.

Sonstige Förderanträge, z. B. durch auswärtige Vereine, werden einzelfallbezogen geregelt.

2.

Investitions- und Instandhaltungskostenzuschüsse

Es werden nur solche Maßnahmen bezuschusst, die eine Investition oder Instandhaltungsmaßnahme von mindestens 500 € pro Einzelmaßnahme vorsehen.

Der gemeindliche Zuschuss beträgt maximal 15 % der Investitionssumme, entsprechend den tatsächlich nachgewiesenen Kosten.

Investitionen oder Instandhaltungen sind solche Maßnahmen, die zur dauerhaften Verbesserung der von Vereinen genutzten Gebäude, Plätze und Ausrüstung beitragen. Verbrauchmaterialien sind dabei ausgeschlossen. Zuschussfähig sind z. B. die Sportplatzsanierung, der Umbau eines Vereinsheims, die Beschaffung eines Rasentraktors.

Nicht zuschussfähig sind z. B. Sportdress, Patronen, Bälle, reine Reparaturen.

3.

Jugendförderung

Die Gemeinde sieht sich in der Pflicht, Vereine vor allem im Bereich der Jugendarbeit zu unterstützen. In Anerkennung ihrer Leistungen werden pro Vereinsmitglied unter 21 Jahren 15 € pro Kalenderjahr als kommunaler Zuschuss gewährt. Die Auszahlung erfolgt jährlich bis zum 31. März auf Grundlage der Zahl der Vereinsmitglieder unter 21 Jahren zum Stichtag 1. Januar. Die Anzahl der entsprechenden Jugendlichen ist nachzuweisen.

4.

Antragstellung

Anträge nach Nr. 2 der Zuschussrichtlinie (Investitions- und Instandhaltungskostenzuschüsse) müssen bis spätestens 30. November schriftlich bei der Gemeinde gestellt werden, damit eine Berücksichtigung im kommenden Haushaltsjahr erfolgen kann. Anträge, die nach dem 30. November gestellt werden, können erst im übernächsten Haushaltsjahr berücksichtigt werden.

Diese neue Richtlinie tritt mit dem heutigen Gemeinderatsbeschluss in Kraft. Gleichzeitig treten die bestehende Zuschussrichtlinie und vergleichbare Gemeinderatsbeschlüsse außer Kraft.

Beschluss: Der Gemeinderat Ustersbach genehmigt die Zuschussrichtlinie für die Ustersbacher Vereine.

 —  11 für / 0 gegen

5.

Verschiedenes

3. Bürgermeisterin Anja Völk teilt mit, dass am Schulweg die Straßenbeleuchtung die ganze Nacht durchbrennt und fragt nach, ob zur Energieeinsparung hier nicht eine Nachtabsenkung oder eine Teilabschaltung während den Nachtstunden möglich sei. Dies sollte auch für die Straßenbeleuchtung im gesamten Ortsgebiet überlegt werden.

Erster Bürgermeister Willi Reiter will hierüber mit der LEW reden.

3. Bürgermeisterin Anja Völk informiert, dass manche Feldwege in Mödishofen in einem schlechten Zustand sind.

Erster Bürgermeister Willi Reiter will mit dem Wegebeauftragten Herrn Kastner sprechen und Abhilfe schaffen lassen.

Gemeinderätin Angelia Ortner informiert, dass die Krabbelgruppe jetzt im Obergeschoß des Kindergartens, wo bisher der Hort untergebracht war, ihre Treffen abhalten kann.

Gemeinderätin Andrea Braun informiert, dass im Baugebiet Mödishofen Nordost ein Fußweg durch Kfz zweckentfremdet wird. Vor dem Aufbringen der Verschleißschicht war eine Absperrung durch einen Findlingsstein vorhanden. Sie bittet zeitnah Abhilfe zu schaffen.

Erster Bürgermeister Willi Reiter wird hierüber mit dem gemeindlichen Bauhof sprechen.

Gemeinderätin Claudia Seldschopf bittet darum, dass die Räumlichkeiten im Obergeschoß des Kindergartens, wo bisher der Hort untergebracht ist, gestrichen werden, da dies notwendig erscheint.

Erster Bürgermeister Willi Reiter wird sich mit der Bautechnik die Räumlichkeiten anschauen und ggf. zeitnah Abhilfe schaffen.