Leider kommt es immer wieder vor, dass von den Grabstätten auf unseren gemeindlichen Friedhöfen Grabschmuck gestohlen wird. Der materielle Schaden ist zwar relativ gering, für die Hinterbliebenen ist es aber schlimm zu sehen, wenn liebevoll zugedachte Blumen oder Erinnerungsgegenstände entwendet werden. Das ist äußerst pietätlos. Zudem stellt solch ein Diebstahl auch eine Störung der Totenruhe dar (§ 168 Strafgesetzbuch – StGB).
Wir bitten alle Friedhofsbesucher um erhöhte Aufmerksamkeit. Gleichzeitig appelliert die Gemeinde an den Anstand aller und bittet darum, mit Rücksicht auf die Angehörigen, fremde Gräber und deren Schmuck zu respektieren.