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Ausgabe 38/2023
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ustersbach 25. Juli 2023

Gemeinde Ustersbach
Niederschrift über die öffentliche 9. Sitzung des Gemeinderates Ustersbach

Datum:

25. Juli 2023

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 21:30 Uhr

Ort:

Pfarrheim Ustersbach

Schriftführer/in:

Andreas Sauer

Zahl der geladenen Mitglieder:

13

Zahl der Anwesenden:

11

Vorsitzender:

Willi Reiter, 1. Bürgermeister

Teilnehmer:

1. Bürgermeister

Reiter Willi

2. Bürgermeister

Schmid Bernhard

3. Bürgermeisterin

Völk Anja

Gemeinderat

Birle Andreas

Gemeinderat

Braun Christian

Gemeinderätin

Fischer Angelika

Gemeinderat

Hillenbrand Hubert

ab 19.50 Uhr zum TOP 2

Gemeinderat

Kohler Markus

Gemeinderätin

Ortner Angelika

Gemeinderätin

Repasky Martina

Gemeinderätin

Seldschopf Claudia

Entschuldigt:

Gemeinderätin

Braun Andrea

Gemeinderat

Kögel Thomas

Weiterhin anwesend:

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Öffentlicher Teil

1.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Wünsche und Anfragen vorgetragen.

2.

Kindertagesstätte "Haus der Kinder Östlich Forum; Vorstellung Gebäudekonzept AB Degle.Degle und Beschlussfassungen zur Entscheidung über Ausbauvarianten

Das Architekturbüro Degle.Degle, vertreten durch Frau Degle und Frau Weiß, stellt dem Gemeinderat zwei Varianten für die Kindertagesstätte einschließlich Kostenschätzung vor.

Variante I

=

zweigeschossiges Gebäude Kinderkrippe und Kindergarten sowie eingeschossiger Hortanbau für zwei Hortgruppen,

inkl. MWSt. 9.253.019 €

Variante II

=

zweigeschossiges Gebäude (Kita) Kinderkrippe und Kindergarten ohne Hortgruppen

inkl. MWSt. 6.905.221 €

Die Kämmerin Marina Fischer weist darauf hin, dass aus Gründen der Verschuldung, die ohnehin schon enorm hoch sein wird, unbedingt auf den Neubau des Hortes derzeit verzichtet werden soll.

Im Zuge der angeregten Diskussion regt Gemeinderätin Angelika Ortner an, eine Ansprache beim Bezirk Schwaben vorzunehmen, ob von dort Zuwendungen möglich sind, z. B. wg. Berücksichtigung der Inklusion. Ein Beschluss wird nicht gefasst.

3.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 04.07.2023 - öffentlicher Teil

Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass zu TOP 2 öffentlicher Sitzung (GEK) die Information fehlt, dass Frau Huber vom Amt für ländliche Entwicklung nochmals kurz den Maßnahmenkatalog vorgestellt hat und sie ihre Hilfe anbietet, wenn es um die Neuordnung von Gemeindebereichen oder um die Umsetzung des gemeinsamen Maßnahmenkatalogs geht.

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 04.07.2023 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

11 für / 0 gegen

4.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.07.2023

Die Raiffeisenbank Augsburger Land West eG hat der Gemeinde Ustersbach für die Anschaffung von Sitzbänken auf dem Grundschulgelände 1.000,00 € gespendet. Die Gemeinde Ustersbach bedankt sich bei der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG für die Spende.

5.

Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2023 der Gemeinde Ustersbach

Mit Schreiben vom 04.07.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde den Haushalt der Gemeinde Ustersbach für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Die Genehmigung sowie das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sind dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Das Prüfergebnis ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

6.

Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art

Die Finanzverwaltung wurde mit Schreiben vom 06.07.2020 von der Kommunalen Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Zusmarshausen auf eine Verschärfung im Steuerrecht hingewiesen. Diese Verschärfung bezieht sich auf kostenrechnende Einrichtungen einer Kommune, die steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art geführt werden (z. B. Wasserversorgung).

Sofern für den Betrieb gewerblicher Art Steuerbilanzen erstellt werden, muss im Falle eines Bilanzgewinns bis spätestens 31.08. des Folgejahres ein Beschluss des Gemeinderats bezüglich der Gewinnverwendung erfolgt sein. Andernfalls gilt der Gewinn als fiktiv an die Trägerkörperschaft (Gemeinde) ausgeschüttet. Dies wiederum hat zur Folge, dass für den Gewinn Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zu bezahlen sind.

Diese Regelung wird von den Finanzämtern ab dem Veranlagungsjahr 2018 konsequent umgesetzt.

Eine eventuell entstehende Kapitalertragsteuerpflicht kann durch eine zulässige Rücklagenbildung bei einer Mittelreservierung umgangen werden. Hierzu muss gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass der entstandene Gewinn im entsprechenden Kalenderjahr bereits investiert oder zur Tilgung von betrieblichen Verbindlichkeiten verwendet wurde.

Jährlich ist deshalb ein Gemeinderatsbeschluss zu fassen.

Beschluss:

Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung" auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2022 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebs gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.

11 für / 0 gegen

7.

Jahresrechnung 2022

Die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Ustersbach ist am 19.06.2023 erstellt worden.

Sie schließt mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben ab:

Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden im Rahmen der Jahresrechnung 2022 genehmigt.

Die Jahresrechnung ist nunmehr durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu überprüfen.

Beschluss:

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht 2022 werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat überweist die Jahresrechnung 2022 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.

11 für / 0 gegen

8.

Bauleitplanung sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Ustersbach"; Sachstandsmitteilung und ggf. Einzelbeschlussfassungen

Auf die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 24.01.2023, TOP 11 wird Bezug genommen. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung einen positiven Beschluss gefasst, für das Gemeindegebiet einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ aufzustellen. Die Verwaltung hat seinerzeit den Tagesordnungspunkt aufgestellt, um dem Gemeinderat auf Veränderungen in Bezug auf erneuerbare Energien durch Windkraft hinzuweisen und ggf. einen Vorratsbeschluss für das Gemeindegebiet zu fassen, wohl wissend, dass das erforderliche Bauleitplanverfahren binnen eines Jahres durchgeführt und der genehmigte sachl. Teilflächennutzungsplan „Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Ustersbach“ mit Bekanntgabe bis zum 01.02.2024 in Kraft zu setzen ist. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, welchen Umfang die Bauleitplanung in personeller, zeitlicher und auch finanzieller Sicht erfordert. Bekannt war zu diesem Zeitpunkt die Einleitungsfrist bis zum 01.02.2023 und die Frist für das Inkrafttreten mit 01.02.2024. Mit dem Bauleitplan hätte die Gemeinde unter Berücksichtigung von saP-Flächen, FFH-Flächen, Vorrang- und Vorbehaltsflächen festsetzen und die Abstandsflächen einer Windenergieanlage zur nächstgelegenen Wohnbebauung (z. B. 1.000 m) regeln können.

Von der Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde abgesehen weil,

  1. Kaum fachlich versierte Planungsbüros auf dem Markt sind. Es ist erfahrungsgemäß kaum möglich binnen eines Jahres das Bauleitplanverfahren rechtsgültig abzuschließen.

  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden auf Anfrage bei Fachbüros mit Planungsänderung, Gutachten etc. mit ca. 20 - 25.000 €, veranschlagt.

  3. Zum 31.05.2023 sind Abstandsflächen (10 H-Regelung sowie der Mindestabstand von 1000 m) entfallen. Es gelten nunmehr die Vorgaben der TA-Lärm 2021 mit 500 m.

  4. Der sachliche Teilflächennutzungsplan wird, sofern er bis zum 01.02.2024 in Kraft gesetzt werden kann, mit Ablauf des 31.12.2027 unwirksam (§ 245 e Abs. 1 BauGB). Somit wäre nur eine temporäre Rechtssicherheit gegeben. Anschließend gelten die Regelungen des Regionalplans.

  5. Keine Anhaltspunkte gegeben sind, dass ein Investor überhaupt auf dem Gemeindegebiet eine Windenergieanlage errichten will.

  6. Um eine bessere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten, werden für mögliche Standorte überwiegend Waldflächen rekrutiert. Es ist kaum anzunehmen, dass es in Ustersbach einen Grundstückseigentümer gibt, der auf der freien Fläche und unter Wahrung der o. g. Mindestabstandsflächen sein Grundstück für ein Windrad zur Verfügung stellt.

  7. Auf einem Seminar zur Wertschöpfung der Gemeinde aus Windkraftanlagen im April 2023, ist bekannt, dass lediglich 10 % der bayerischen Gemeinden einen sachlichen Teilflächennutzungsplan aufstellen.

Aus den vorgenannten Gründen sowie auch aus personellen Kapazitätsgründen wird der Gemeinderat gebeten, über den Aufstellungsbeschluss nachzudenken und ihn ggf. aufzuheben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Beschluss vom 24.01.2023, TOP 11 aufzuheben.

11 für / 0 gegen

9.

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im frühzeitigen Offenlegungsverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Hungerberg Süd" der Marktgemeinde Fischach

Der Marktgemeinderat des Marktes Fischach hat in der Sitzung vom 20.06.2023 die Änderung und die Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Hungerberg Süd“ beschlossen.

Die Gemeinde Ustersbach wird als Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in der Zeit vom 17.07.2023 bis 07.08.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB benachrichtigt und am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt.

Die wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanes beziehen sich auf die Art der baulichen Nutzung, Hochwasser, Außengebietswasser, Müllbeseitigung, Schutzgebiete sowie Immissionsschutz. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortseingang der Marktgemeinde Fischach in Richtung des Ortsteiles Willmatshofen und grenzt unmittelbar an ein bestehendes Wohnbaugebiet an. Zudem ist das Plangebiet bereits bebaut und teilweise erschlossen.

Die Belange der Gemeinde Ustersbach werden durch die geplanten Änderungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg Süd“ der Marktgemeinde Fischach nicht berührt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg Süd“ in der Entwurfsfassung vom 07.02.2023, geändert am 20.06.2023 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.

11 für / 0 gegen

10.

Bauleitplanverfahren zur 1. Teiländerung BP UST Nr. 15 "Bei den Angern"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Planentwurf

Aufgrund von Widersprüchen im Bebauungsplanentwurf zu den bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen wird der TOP auf die nächstmögliche Sitzung verlegt.

11.

Verschiedenes

  1. BM Willi Reiter berichtet von der Überprüfung der Wasserversorgung Ustersbach durch das Gesundheitsamt Augsburg. Es gab nichts zu beanstanden. Das Gesundheitsamt war mit dem Zustand und der Organisation der Wasserversorgung in der Gemeinde Ustersbach sehr zufrieden.

  2. Gemeinderätin Angelika Ortner erinnert an die letzte Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2023 zum TOP 2, in der Frau Huber vom ALE signalisiert hat, dass für die weiteren Planungen zur Dorfentwicklung Unterstützungsleistungen abgerufen werden können. Die Verwaltung soll hierzu zeitnah ein Signal an Frau Huber senden. Bürgermeister Reiter klärt dies nochmal mit Frau Huber ab.