Datum: 3. Dezember 2018
Uhrzeit: 19:30 Uhr - 22:50 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses Gessertshausen
Schriftführer/in: Margit Holland
Zahl der geladenen Mitglieder: 17
Zahl der Anwesenden: 14
Vorsitzender: Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister
Teilnehmer:
1. Bürgermeister Mögele Jürgen, Gemeinderat Dr. Buhl Wolfgang, Gemeinderat Fendt Christian, Gemeinderat Mayr Thomas, Gemeinderat Oberlander Michael, Gemeinderat Rößle Wolfgang, Gemeinderat Saßen Theodor, Gemeinderat Schaller Herbert, Gemeinderat Sohr Herbert, Gemeinderat Stegmann Eugen, Gemeinderat Wiedemann Hubert, Gemeinderat Winnerl Roman, Gemeinderat Zaha Markus, Gemeinderat Ziegler Roland
Entschuldigt:
2. Bürgermeister Pux Werner, 3. Bürgermeister Bauer Karl, Gemeinderat Breunig Michael
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
1. | Antrag zur GeschO nach § 26 GeschO |
GR Thomas Mayr stellt den Antrag, den TOP 13 aus dem nichtöffentlichen Teil der heutigen Gemeinderatssitzung auf die nächste Gemeinderatssitzung in den öffentlichen Teil zu vertagen.
Beschluss: TOP 13 soll vertagt und in der nächsten Gemeinderatssitzung im öffentlichen Teil behandelt werden. | 4 für / 10 gegen |
2. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
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3. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 19.11.2018 - öffentlicher Teil |
Beschluss: Die Niederschrift über die Sitzung vom 19.11.2018 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. | 14 für / 0 gegen |
4. | Formlose Bauvoranfrage zum Bau eines Mehrfamilienhauses auf Fl.Nr. 529/2 Gemarkung Gessertshausen Nähe Schulstraße |
Beschluss: Bezüglich der Befreiung zur Stellung des Gebäudes wird die Zustimmung bei Einreichen eines förmlichen Bauantrags in Aussicht gestellt. | 14 für / 0 gegen |
Beschluss: Bezüglich der Befreiung zur Anordnung der Stellplätze auf dem Grundstück wird eine Zustimmung bei Einreichung eines förmlichen Bauantrags in Aussicht gestellt; vorbehaltlich, dass die Grundzüge der Planung durch diese Befreiung nicht berührt werden. | 14 für / 0 gegen |
Beschluss: Bezüglich des Höhenbezugs wird eine Zustimmung zur Ausführung des Gebäudes mit einer Höhe der OK EG FFB von 1,28 m über Niveau der Gehweghinterkante der Schulstraße bei Einreichung eines förmlichen Bauantrags in Aussicht gestellt; vorbehaltlich, dass die Grundzüge der Planung durch diese Befreiung nicht berührt werden. | 7 für / 7 gegen |
Beschluss: Bezüglich der beabsichtigten Schleppgauben und der Loggien wird eine Zustimmung bei Einreichung eines förmlichen Bauantrags in Aussicht gestellt. Die Dachneigung ist an das Hauptgebäude anzugleichen. | 14 für / 0 gegen |
Beschluss: Bezüglich der Erhöhung der Anzahl der Vollgeschoße von II auf III wird eine Zustimmung bei Einreichung eines förmlichen Bauantrags in Aussicht gestellt; vorbehaltlich, dass die Grundzüge der Planung durch diese Befreiung nicht berührt werden. | 10 für / 4 gegen |
Beschluss: Bezüglich der Befreiung von der Stellplatzregelung wird die Zustimmung bei Einreichen eines förmlichen Bauantrags wie beantragt mit 31 statt der erforderlichen 35 Stellplätzen in Aussicht gestellt. | 5 für / 9 gegen |
Beschluss: Bezüglich des Höhenbezugs wird eine Zustimmung zur Ausführung des Gebäudes mit einer Höhe der OK EG FFB von 0,8 m über Niveau der Gehweghinterkante der Schulstraße bei Einreichung eines förmlichen Bauantrags in Aussicht gestellt; vorbehaltlich, dass die Grundzüge der Planung durch diese Befreiung nicht berührt werden. | 12 für / 2 gegen |
5. | Vorstellung mögliche Bauleitplanung für Fl.Nr. 201 Gemarkung Deubach, Anbindung über Schlauäcker, durch Immobilienbüro |
Beschluss: Der Gemeinderat spricht sich positiv für eine Bauleitplanung mit Wohnbebauung auf der Fl.Nr. 201 Gemarkung Deubach aus unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde die Grundstücke vorab erwerben kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen. | 12 für / 2 gegen |
6. | Vorstellung der neuen Gebietsbetreuerin des Naturparks Augsburg-Westliche-Wälder |
7. | Preis Wasser- und Abwassergebühren |
Beschluss: Der Gemeinderat wird 2019 die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS) und die Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (BGS-WAS) ändern. Mit der Änderung werden neu kalkulierte Beitrags- und Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2019 neu festgesetzt. | 13 für / 1 gegen |
8. | Zeitpunkt Abschläge Wasser- und Abwassergebühren |
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Gessertshausen vom 15.09.2005 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. | 13 für / 1 gegen |
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf der 7. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Gessertshausen vom 20.11.1997 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. | 13 für / 1 gegen |
9. | Bekanntgaben |
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10. | Anfragen des Gemeinderats |
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