Dem Amtsgericht Augsburg sind für die Amtszeit 2024 bis 2028 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorzuschlagen. Das Landratsamt Augsburg hat uns deshalb aufgefordert, eine Jugendschöffen-Vorschlagsliste einzureichen.
Die Gemeinde Kutzenhausen sucht für die Vorschlagsliste dringend Bürgerinnen und Bürger, die sich als Bewerberin und Bewerber für das Jugendschöffenamt zur Verfügung stellen wollen.
Die Jugendschöffen werden nach § 35 JGG auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses durch einen unabhängigen Wahlausschuss beim Amtsgericht gewählt.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Bewerberliste:
| - | deutsche Staatsangehörigkeit |
| - | am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt |
| - | wohnhaft im Landkreis Augsburg |
| - | erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung |
Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt werden gebeten, sich bis zum 17.02.2023 im Rathaus Kutzenhausen, bei Herrn Klemmer zu melden. Weitere Informationen sowie ein Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erhalten sie auf unserer Homepage unter www.kutzenhausen.de oder unter Tel. 08238/9601-11.
Bitte beachten sie, dass in diesem Jahr zu einem späteren Zeitpunkt auch die Schöffenwahl im Erwachsenenstrafrecht stattfindet. Eine Bewerbung auf beide Vorschlagslisten ist nicht möglich.