| Datum: | 16. Januar 2024 |
| Uhrzeit: | 19:00 Uhr - 22:05 Uhr |
| Ort: | im Forum Ustersbach |
| Schriftführer/in: |
|
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 13 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
| Teilnehmer: | |
| 1. Bürgermeister | Reiter Willi |
| 2. Bürgermeister | Schmid Bernhard |
| 3. Bürgermeisterin | Völk Anja |
| Gemeinderat | Birle Andreas |
| Gemeinderätin | Braun Andrea |
| Gemeinderat | Braun Christian |
| Gemeinderätin | Fischer Angelika |
| Gemeinderat | Hillenbrand Hubert |
| Gemeinderat | Kögel Thomas |
| Gemeinderat | Kohler Markus |
| Gemeinderätin | Ortner Angelika |
| Gemeinderätin | Repasky Martina |
| Seldschopf Claudia | |
Weiterhin anwesend:
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Ein Bürger fragt den anwesenden Rechtsanwalt Spahn, ob der Tagesordnungspunkt TOP 5 Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung sowie TOP 6 Beschlussfassung zur Übergangsregelung Beitrags- und Gebührensatzung das gleiche Thema befassen, wie die früheren Tagesordnungspunkte zum Erlass einer Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserabgabesatzung.
Herr RA Spahn erläutert, dass aufgrund der prognostizierten Investitionskosten nicht mehr von einer Verbesserung einer bestehenden Wasserversorgungsanlage, sondern bereits von einer Neuherstellung einer gemeindlichen Wasserversorgungsanlage gesprochen werden muss. Näheres hierzu will er in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten erläutern.
Im Übrigen kamen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürger keine Wünsche und Anfragen.
2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 05.12.2023 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 05.12.2023 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
13 für / 0 gegen
| 3. | Präsentation Herr Spahn zum Thema Kalkulation und Neuherstellung der Wasserversorgungsanlage |
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| 4. | Erlass einer neuen Wasserabgabesatzung (WAS) |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Wasserabgabesatzung mit Stand 22.11.2023 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung sowie die Bekanntmachung zu veranlassen.
13 für / 0 gegen
| 5. | Erlass einer neuen BGS-WAS |
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der BGS-WAS mit den Anlagen 1 und 2 mit Stand 12.01.2024 und beschließt ihn als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung sowie die Veröffentlichung zu veranlassen.
13 für / 0 gegen
| 6. | Beschlussfassung zur Übergangsregelung zur BGS-WAS |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Übergangsregelung zur BGS-WAS mit Stand 15.01.2024 sowie der Kalkulation mit Stand 11.01.2024 als Anlage 1 zur Übergangsregelung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung sowie die Bekanntmachung zu veranlassen.
13 für / 0 gegen
| 7. | 5. Änderung der BGS-EWS der Gemeinde Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderungssatzung der BGS-EWS vom 20.03.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ausfertigung die Bekanntmachung zu veranlassen.
13 für / 0 gegen
| 8. | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.12.2023 |
| 9. | Bauanträge |
| 9.1 | Bauantrag; Errichtung einer überdachten Terrasse und einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 1176/26 Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Errichtung einer überdachten Terrasse und einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 1176/26, Gmkg. Ustersbach und beschließt der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 6.2 für die Gartenhütte mit einer Dachneigung von 15° statt 20-25° bzw. 35-48° zuzustimmen.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Errichtung einer überdachten Terrasse und einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 1176/26, Gmkg. Ustersbach und beschließt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6.5 für die Gartenhütte mit einen Dachüberstand auf der Ostseite von 1,50 m statt max. 0,50 m zuzustimmen.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag auf Errichtung einer überdachten Terrasse und einer Gartenhütte auf der Fl.Nr. 1176/26, Gmkg. Ustersbach und beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum genannten Bauvorhaben zu erteilen.
13 für / 0 gegen
| 9.2 | Bauantrag; Errichtung von 2x5 Wohnungen mit 22 Stellplätzen auf den Fl.Nrn. 7,7/2 Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben mit Errichtung von 2x5 Wohnungen (10 WE) mit 22 Stellplätzen auf den Fl.Nrn. 7, 7/2 Gmkg. Ustersbach und beschließt zum vorgenannten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
12 für / 1 gegen
| 10. | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach i.d.F. v. 16.01.2024; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der geänderten Verkehrsführung von der B300 nach Süden zum KITA-Grundstück, sowie nach Osten als G+R Verkehrsfläche und nach Westen als öffentliche Verkehrsfläche und billigt diese vollumfänglich.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der erforderlichen Rodung der bestehenden Randeingrünung für die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche und billigt diese vollumfänglich.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der geänderten und vergrößerten Gemeinbedarfsfläche für Stellplätze parallel zur neuen G+R Fläche und billigt diese vollumfänglich.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem geänderten Ausgleichsflächenbedarf auf insgesamt 1.497 m².
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vergrößerung der GR unter Punkt C 1.1 von 1300 auf 1.520 sowie bei Balkonen und Überdachungen von bis zu 160 m² statt 100 m².
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der Einzelbeschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2023 Nr. 6.0 – 6.8 und der heutigen Sitzung in den aktuellen Planentwurf, in der Fassung vom 16.01.2024, diesen gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Stellungsnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen einzuholen.
13 für / 0 gegen
| 11. | Beteiligung als Träger öffentlicher Belange; 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rommelsried Südwest" der Gemeinde Kutzenhausen in der Entwurfsfassung vom 15.11.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rommelsried Südwest“ der Gemeinde Kutzenhausen in der Entwurfsfassung vom 15.11.2023 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
13 für / 0 gegen
| 12. | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Billigung der Einwendungen aus dem frühzeitigen Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
| 12.1 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 09.10.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 09.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie beschrieben ergänzt.
13 für / 0 gegen
| 12.2 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes vom 10.10.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 10.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Änderungen in den Planunterlagen sind nicht vorgesehen.
13 für / 0 gegen
| 12.3 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen des Bund Naturschutz e.V. - Kreisgruppe Augsburg vom 16.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des BUND Naturschutz e.V. -Kreisgruppe Augsburg vom 16.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Für die Gefährdungs- und Fließweganalyse wurde bereits ein Büro beauftragt und Ergebnisse, sollen, sofern relevant, vor Auslegung noch in den Entwurf eingearbeitet werden.
13 für / 0 gegen
| 12.4 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen der Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 09.10.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 09.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Änderungen der Planung sind nicht veranlasst.
12 für / 1 gegen
| 12.5 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung vom 16.10.2023 |
Beschluss:
| a) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung vom 16.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Änderungen werden wie beschrieben in die Planung eingearbeitet. |
| b) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Fachbereich Wasserrecht zur Kenntnis. Auf vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird verwiesen. Bzgl. Starkregenrisiken wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des WWAs Donauwörth unter TOP 12.11 verwiesen. |
| c) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – abwehrender Brandschutz sowie Abfallwirtschaftsbetrieb zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Belange des Brandschutzes werden im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren geprüft, die Gemeinde wird dies im Rahmen der Straßen- und Spartenplanung entsprechend berücksichtigen. |
| d) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – technischer Immissionsschutz vom 12.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros und des Ingenieurbüros BEKON wird Bezug genommen. Die Begründung und das Schallschutzgutachten werden bzgl. der Immissionsrechtlichen Belange wie beschrieben angepasst. |
13 für / 0 gegen
Beschluss:
| a) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung vom 16.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Änderungen werden wie beschrieben in die Planung eingearbeitet. |
| b) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Fachbereich Wasserrecht zur Kenntnis. Auf vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird verwiesen. Bzgl. Starkregenrisiken wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des WWAs Donauwörth unter TOP 12.11 verwiesen. |
| c) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – abwehrender Brandschutz sowie Abfallwirtschaftsbetrieb zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Belange des Brandschutzes werden im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren geprüft, die Gemeinde wird dies im Rahmen der Straßen- und Spartenplanung entsprechend berücksichtigen. |
| d) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – technischer Immissionsschutz vom 12.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros und des Ingenieurbüros BEKON wird Bezug genommen. Die Begründung und das Schallschutzgutachten werden bzgl. der Immissionsrechtlichen Belange wie beschrieben angepasst. |
13 für / 0 gegen
Beschluss:
| a) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung vom 16.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Änderungen werden wie beschrieben in die Planung eingearbeitet. |
| b) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Fachbereich Wasserrecht zur Kenntnis. Auf vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird verwiesen. Bzgl. Starkregenrisiken wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des WWAs Donauwörth unter TOP 12.11 verwiesen. |
| c) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – abwehrender Brandschutz sowie Abfallwirtschaftsbetrieb zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Belange des Brandschutzes werden im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren geprüft, die Gemeinde wird dies im Rahmen der Straßen- und Spartenplanung entsprechend berücksichtigen. |
| d) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – technischer Immissionsschutz vom 12.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros und des Ingenieurbüros BEKON wird Bezug genommen. Die Begründung und das Schallschutzgutachten werden bzgl. der Immissionsrechtlichen Belange wie beschrieben angepasst. |
13 für / 0 gegen
Beschluss:
| a) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung vom 16.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Änderungen werden wie beschrieben in die Planung eingearbeitet. |
| b) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Fachbereich Wasserrecht zur Kenntnis. Auf vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird verwiesen. Bzgl. Starkregenrisiken wird auf die Abwägung zur Stellungnahme des WWAs Donauwörth unter TOP 12.11 verwiesen. |
| c) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – abwehrender Brandschutz sowie Abfallwirtschaftsbetrieb zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Belange des Brandschutzes werden im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren geprüft, die Gemeinde wird dies im Rahmen der Straßen- und Spartenplanung entsprechend berücksichtigen. |
| d) | Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – technischer Immissionsschutz vom 12.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros und des Ingenieurbüros BEKON wird Bezug genommen. Die Begründung und das Schallschutzgutachten werden bzgl. der Immissionsrechtlichen Belange wie beschrieben angepasst. |
13 für / 0 gegen
| 12.6 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Technischer Umweltschutz vom 12.10.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Technischer Immissionsschutz vom 12.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. Das Schallgutachten sowie die Begründung werden wie beschrieben ergänzt.
13 für / 0 gegen
| 12.7 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen der LEW Verteilnetz GmbH vom 11.10.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der LEW Verteilnetz GmbH vom 11.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wie beschrieben ergänzt.
13 für / 0 gegen
| 12.8 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen des Marktes Fischach vom 27.09.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Marktes Fischach vom 27.09.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
13 für / 0 gegen
| 12.9 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen der Regierung von Schwaben - Landesplanung vom 21.09.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Regierung von Schwaben - Landesplanung vom 21.09.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie beschrieben ergänzt.
13 für / 0 gegen
| 12.10 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 11.10.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 11.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird bzgl. der Erschließung und Situierung des öffentlichen Gebäudes in der Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr mit Schützen) und der Kindergartenstellplätze angepasst.
12 für / 1 gegen
| 12.11 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 12.10.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 12.10.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Hinweise werden wie erläutert angepasst und ggf. die Begründung entsprechend ergänzt.Für die Gefährdungs- und Fließweganalyse wurde bereits ein Büro beauftragt und Ergebnisse, sollen, sofern relevant, vor Auslegung noch in den Entwurf eingearbeitet werden.
13 für / 0 gegen
| 12.12 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen aus der Öffentlichkeit - Schreiben vom 29.09.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt Frau Gemeinderätin Anja Völk gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
12 für / 0 gegen
Abstimmungsbemerkung:
Gemeinderätin Anja Völk nimmt wegen persönlicher Beteiligung gem Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit – Schreiben vom 29.09.2023 - zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
12 für / 0 gegen
| 12.13 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Abwägung von Einwendungen aus der Öffentlichkeit - Schreiben vom 11.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit – Schreiben vom 11.08.2023 - zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
12 für / 1 gegen
| 12.14 | B-Plan Nr. 16 "Ustersbach Ost - neue Ortsmitte"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Offenlegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB |
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| 13. | BP UST Nr. 6 "Gewerbegebiet Ost", i. d. F. v. 22.10.1996; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Aufhebungsentwurf i. d. F. v. 16.01.2024 |
Erster Bürgermeister Willi Reiter begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt des Planungsbüros Terrabiota, Herr Christian Ufer und übergibt ihm das Wort.
Herr Ufer erläutert dem Gemeinderat Sinn und Zweck vom geplanten Aufhebungsverfahren.
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt Kenntnis vom Entwurf der Aufhebungssatzung in der Fassung vom 16.01.2024 und beschließt das Aufhebungsverfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
13 für / 0 gegen
| 14. | Bauleitplanung zum BP UST Nr. 18 „Südlich Lebensmittelmarkt und nördlich der Eisbühlstraße“; Vorstellung von Varianten der möglichen Wohnbebauung durch das Planungsbüro Terrabiota |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Planungsvariante C in der Fassung vom 16.01.2024 weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
5 für / 8 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Planungsvariante B in der Fassung vom 16.01.2024 weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
6 für / 7 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Planungsvariante A in der Fassung vom 16.01.2024 weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
5 für / 8 gegen
| 15. | Verschiedenes |
Frau Gemeinderätin Andrea Braun berichtet zur Informationsveranstaltung zum AktiVVo (Rufbusvariante)
| Dritte Bürgermeisterin Anja Völk | |
| - | berichtet zu diesem Thema über einen Termin mit dem AVV, den sie am 18.01.2023 zusammen mit Bürgermeister Reiter hat. |
| - | bemängelt die hohe Anzahl von Tagesordnungspunkten, die ihrer Meinung nach nicht mehr überschaubar wären und die Zeit für eine ordnungsgemäße Prüfung fehlen würde. |
| - | fragt nach einem Termin einer Ortsbesichtigung für die geplante PV-Anlage westlich Mödishofen. Bürgermeister Reiter berichtet, dass derzeit noch Alternativgrundstücke geprüft werden. Anschließend wird er einen Termin festlegen. |
Die komplette Niederschrift der 1. Sitzung des Gemeinderates Ustersbach finden Sie auf unser Homepage unter www.ustersbach.de