| Datum: | 19. Januar 2026 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:30 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2a |
| Schriftführer/in: | Andrea Wörle |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 16 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Es gab keine Wünsche oder Anfragen.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 08.12.2025 - öffentlicher Teil |
Beschluss: Die Niederschrift über die Sitzung vom 08.12.2025 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
— 16 für / 0 gegen
| 3. | Neubau des Geh- und Radwegs Margertshausen - Gessertshausen im Abschnitt 340, Station 5,060 bis Abschnitt 360 Station 0,250; Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG |
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur vorliegenden Planung, unter der Maßgabe, dass die eingereichten Anmerkungen von GR Schaller aufgenommen werden.
— 16 für / 0 gegen
| 4. | Beteiligung als TöB; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Bobingen sowie Bebauungsplan Nr. 62 „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, II. Planungsabschnitt“ der Stadt Bobingen |
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der Bauleitplanung der Stadt Bobingen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 62 „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, II. Planungsabschnitt“ und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
— 16 für / 0 gegen
| 5. | Beteiligung gem. §139 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Satzung des neuen Sanierungsgebiets „Bobingen-Stadt" |
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der Bauleitplanung der Satzung der Stadt Bobingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets„Bobingen Stadt“ und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
— 16 für / 0 gegen
| 6. | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Feldweges "Dietkircher Bergweg", Fl.Nr. 335 Gmkg. Wollishausen |
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt den öffentlichen Feld- und Waldweg „Dietkircherbergweg“, Fl.Nr. 335, Gmkg. Wollishausen, auf einer Teillänge von ca. 183 m, einzuziehen.Der eingezogene Bereich vom Weg beginnt mit der Abzweigung vom öffentlichen Feld- und Waldweg „Alpenstraße“ Fl.Nr. 353, an der westlichen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 340/3 und endet an der östlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 341/1 mit der Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 333, jeweils Gmkg. Wollishausen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Entwidmungsverfahren durchzuführen.
— 12 für / 4 gegen
| 7. | Bauleitplanverfahren; Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 33. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen i.d.F.v. 04.11.1991 für die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 382/4 und 527 Gmkg. Gessertshausen |
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 17.11.2025 TOP 6 aufzuheben.
— 16 für / 0 gegen
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für die östliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 527 Gmkg. Gessertshausen zu ca. 3.200 m², sowie der bisher nicht amtlich abgemarkten Teilfläche der Fl.Nr. 382/4 (Feldweg) zu ca. 120 m² den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Gessertshausen vom 04.11.1991, in Kraft getreten am 02.10.1992 zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Die Änderung erhält die Bezeichnung „33. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Gessertshausen für den Bereich Nahwärmeversorgung“. Die bisherige Darstellung der baulichen Nutzung von „Grünfläche“ wird geändert und zukünftig als „Fläche für die Landwirtschaft“, dargestellt.
— 15 für / 1 gegen
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Entwurfsfassung der 33. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen, in der Fassung vom 19.01.2026, vollinhaltlich zu billigen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür das Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten und durchzuführen (Billigungs- Auslegungsbeschluss).
— 15 für / 1 gegen
| 8. | Bekanntgaben |
Es gab keine Bekanntgaben.
| 9. | Anfragen des Gemeinderats |
Ein Gemeinderat möchte den aktuellen Stand der Erneuerung der Schmutterbrücke bei Dietkirch erfahren.
Ein Gemeinderat möchte wissen, wann die Verbesserungsbeiträge der Wasserversorgung endabgerechnet werden.
Ein Gemeinderat weißt darauf hin, dass Informationen über Fördermöglichkeiten über das ILE zeitnah an die Vereine weitergegeben werden.
Ein Gemeinderat wünscht eine Veröffentlichung in den Medien der Gemeinde (Amtsblatt, Homepage, App) mit einer kurzen Erklärung zu den Gründen für die Erhöhung der Wasser-/ Abwasser- und Niederschlagswassergebühren.