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Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ustersbach

(Landkreis Augsburg)

für das Haushaltsjahr 2022

I.

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Ustersbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 2.190.000 Euro um 270.000 Euro erhöht und damit auf 2.460.000 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Gessertshausen, 29.09.2022
Gemeinde Ustersbach
Wilhelm Reiter
Erster Bürgermeister
II.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 68 Abs. 1 Satz 2, Art. 65 Abs. 3, Art. 71 Abs. 2, Art. 117 und Art. 110 GO, die erste Nachtragshaushaltssatzung mit Schreiben vom 28.09.2022 genehmigt.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit allen Anlagen und dem Nachtragshaushaltsplan liegt, bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Gessertshausen, den 29.09.2022
Wilhelm Reiter
Erster Bürgermeister