Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Ustersbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert | |||
| a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben | 28.500 € 28.500 € 600.100 € 600.100 € | 3.529.200 € 3.529.200 € 3.050.300 € 3.050.300 € | 3.557.700 € 3.557.700 € 3.650.400 € 3.650.400 € | |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 2.190.000 Euro um 270.000 Euro erhöht und damit auf 2.460.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
§ 4
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 68 Abs. 1 Satz 2, Art. 65 Abs. 3, Art. 71 Abs. 2, Art. 117 und Art. 110 GO, die erste Nachtragshaushaltssatzung mit Schreiben vom 28.09.2022 genehmigt.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit allen Anlagen und dem Nachtragshaushaltsplan liegt, bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.