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Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Niederschrift 12. Sitzung Gemeinderat Ustersbach 26. Juli 2022

Gemeinde Ustersbach

Datum:

26. Juli 2022

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 20:25 Uhr

Ort:

im Forum Ustersbach

Schriftführer/in:

Marina Fischer

Zahl der geladenen Mitglieder:

13

Zahl der Anwesenden:

11

Vorsitzender:

Willi Reiter, 1. Bürgermeister

Teilnehmer:

1. Bürgermeister

Reiter Willi

3. Bürgermeisterin

Völk Anja

Gemeinderat

Birle Andreas

Gemeinderätin

Braun Andrea

Gemeinderat

Braun Christian

Gemeinderätin

Fischer Angelika

Gemeinderat

Hillenbrand Hubert

Gemeinderat

Kohler Markus

Gemeinderätin

Ortner Angelika

Gemeinderätin

Repasky Martina

Gemeinderätin

Seldschopf Claudia

Entschuldigt:

2. Bürgermeister

Schmid Bernhard

Gemeinderat

Kögel Thomas

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL

1. Wünsche und Anfragen von Bürgern

Ein Bürger fragt nach, wann die Grünflächen im Baugebiet Mödishofen Nordost gemäht werden und wann mit der Änderung des Bebauungsplans Bei den Angern zu rechnen ist.

Eine weitere Bürgerin fragt nach, warum die Gemeinde öffentliche Grünflächen nicht von Bürgern bewirtschaften lässt und ob ihr eine Verlängerung der Frist zum Rückbau Ihres Tomatenhauses und der Bepflanzung auf einer öffentlichen Grünfläche bis zum 31.10.2022 zugestanden werden könnte, um wenigstens die Ernte noch zu ermöglichen.

Zudem möchte die Bürgerin wissen, ob nur sie die von ihr genutzte öffentliche Grünfläche räumen muss oder auch andere Bürger, die gemeindliche Flächen nutzen, räumen müssen. Bürgermeister Reiter teilt mit, dass er aus datenschutzrechtlichen Gründen hierüber keine Auskunft geben kann.

2. Vorstellung Gebührenkalkulation Friedhofsgebühren und Beschlussfassung Gebührensatzung

Die Gebührenkalkulation für die Friedhöfe Ustersbach und Mödishofen durch das Fachbüro Schneider & Zajontz ist abgeschlossen. Frau Denk vom Fachbüro stellt dem Gemeinderat die Kalkulation vor. Als Anlage ist die vollständige Kalkulationsunterlage beigefügt ebenso eine Gegenüberstellung der bisherigen Gebühren zu den neu kalkulierten. Sie enthält auch einen Vorschlag der Verwaltung.

Zudem ist die ausgearbeitete Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird um Auskunft gebeten, welche Grabnutzungsgebühr zu zahlen ist, wenn die Gebührenkalkulation nur bis zum Jahr 2025 gilt, die Ruhefristen für Gräber aber 10 bzw. Jahre 20 Jahre betragen. Frau Denk erläutert, dass die Gebühr immer am Anfang der Ruhefrist zu zahlen ist und in der Höhe, die zu Beginn der Ruhefrist in der jeweiligen Satzung festgelegt ist.

Die Gemeinderatsmitglieder stimmen überein, dass der Vorschlag der Verwaltung für die Gebühr der Leichenhallenbenutzung in Höhe von 90 € zu niedrig angesetzt ist, denn nach der Gebührenkalkulation würde die Gebühr für die Leichenhallenbenutzung zukünftig ca. 442 € betragen.

Der Gemeinderat einigt sich auf eine Gebühr von 200 € für die Nutzung der Leichenhalle.

Beschluss:

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren werden in die neue Friedhofsgebührensatzung aufgenommen. Die Gebühr für die Leichenhallenbenutzung soll allerdings 200 € betragen.

11 für / 0 gegen

Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und der öffentlichen Bestattungseinrichtung der Gemeinde Ustersbach (Friedhofsgebührensatzung) gemäß beiliegendem Satzungsentwurf wird beschlossen.

11 für / 0 gegen

3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 03.05.2022 - öffentlicher Teil

Ein Gemeinderatsmitglied bringt vor, dass die Niederschrift über die Sitzung vom 03.05.2022 – öffentlicher Teil nicht vollständig fertiggestellt zu sein scheint, da noch rote Markierungen enthalten sind. Der Tagesordnungspunkt wird deshalb abgesetzt.

4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 12.07.2022 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 12.07.2022 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

11 für / 0 gegen

5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.07.2022

Die Baugrunduntersuchung für die Bauleitplanung östlich des Forums wurde an das Ingenieurbüro GTA aus Augsburg vergeben.

Das bestehende Wasserschutzgebiet am Brunnen 3 entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen und muss deshalb überarbeitet werden. Das Gutachten für das Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren für den Brunnen 3 wurde an das Büro Hydroconsult aus Augsburg vergeben.

6.

Bauanträge

6.1

2. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung "Anbau einer Geschossfangkammer am 100m-Stand auf Fl.Nr. 831/1 Gmkg. Ustersbach

Mit Bescheid vom 14.07.2016 (AZ: 1-1483-2016-BA) wurde vom Landratsamt eine Baugenehmigung zum Anbau einer Geschossfangkammer am 100m-Stand auf der Flur-Nr. 831/1 Gmkg. Ustersbach, In den Gohlen, erteilt.

Am 03.07.2020 wurde ein Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung gestellt, da mit der Ausführung des Vorhabens nicht innerhalb der Ausführungsfrist von 4 Jahren begonnen werden konnte.

Mit Schreiben vom 20.06.2022, eingegangen beim LRA Augsburg am 23.06.2022, wurde ein weiterer Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung um 2 Jahre gestellt, da in den vorangegangenen 2 Jahren nicht mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde.

Sicht der Verwaltung: Eine Planänderung ist nicht erfolgt. Gem. Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayBO kann die Frist von 4 Jahren auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Eine Baugenehmigung kann dreimal verlängert werden.

Bei der Verlängerung sind die materiellen Anforderungen wie für eine Neuerteilung einer Baugenehmigung zu prüfen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Das Vorhaben stellt eine Erweiterung einer ordnungsgemäß genehmigten baulichen Anlage dar. Privilegierte Vorhaben benötigen ebenfalls eine geordnete Erschließung zur Zeit des Nutzungsbeginns. Die Erschließung ist ausreichend gesichert. Einer Verlängerung der Baugenehmigung um weitere zwei Jahre steht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.

Es wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem 2.Verlängerungsantrag vom 23.06.2022 AZ: 1-2104-2020-BA zur Baugenehmigung vom 14.07.2016, AZ: 1-1483-2016-BA „Anbau einer Geschossfangkammer am 100m-Stand auf Fl.Nr. 831/1, Gmkg. Ustersbach“ das gemeindliche Einvernehmen.

11 für / 0 gegen

7. Wiedereinführung der Volkshochschule in Ustersbach

Seit Jahren war Ustersbach ein "weißer Fleck" auf der Landkarte der VHS Augsburg-Land. Die notwendigen Grundvoraussetzungen für eine Volkshochschule hat die Gemeinde - Räumlichkeiten wie Schule, das Forum, das Pfarrheim und eine hervorragende Lage. Auf Antrag der CSU-Bürgerliste und dem daraus resultierenden Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2021 konnten weitere wichtige Rahmenbedingungen seitens der Gemeinde geschaffen werden. Gemeinderätin Angelika Fischer erklärte sich bereit, das Projekt zu begleiten und weiter voranzutreiben. Nach intensiver Suche und vielen Einzelgesprächen gelang es Frau Fischer mit Julianna Mittensteiner und Bernhard Regele zwei Kursleiter zu finden, denen schon vorab für Ihre umfangreiche Arbeit ein großer Dank gilt. In einer engen und sehr guten Zusammenarbeit mit dem Regionalen Bildungszentrum Diedorf sind damit die ersten Schritte getan und die VHS Ustersbach kann im Herbstsemester bereits die ersten Kurse in Ustersbach anbieten.

Mit der Volkshochschule kann Ustersbach nun einen zeitgemäßen und wichtigen Bereich für die Erwachsenenbildung abdecken. Sowohl die Bürger aus der Gemeinde wie auch alle Interessierte aus den umliegenden Gemeinden können sich in Ustersbach diesem kommunalen Weiterbildungszentrum bedienen. Damit kann das gemeinsame Lernen und die Begegnung Gleichgesinnter gestärkt werden.

Bürgermeister Reiter bedankt sich auch nochmals herzlich bei Gemeinderätin Angelika Fischer für Ihr Engagement und Ihren Einsatz.

8. Verschiedenes

Dritte Bürgermeisterin Anja Völk bittet um Sachstandmitteilung bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Alten Schule in Ustersbach. Der derzeitige Zustand ist nicht zufriedenstellend. Direkt nach dem Ortsschild ist ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt, das die Einhaltung des Tempo-50-Limits prüft. Kurz danach kommt das neue Schild mit Tempolimit 30. Dieses wird von vielen Kraftfahrzeugfahrern nicht beachtet.

Außerdem ist für Kraftfahrzeugfahrer, die von der Bergstraße in die Hauptstraße einbiegen, das Tempo-30 Schild nicht zu sehen, sodass auch das Tempolimit 30 von diesen Fahrern nicht beachtet wird. Die Gemeinderätin bittet um Behebung des Problems. Bürgermeister Reiter teilt mit, dass der zuständige Sachbearbeiter in der Verwaltung bereits Messungen durchgeführt hat und zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde, dem staatlichen Bauamt und der Polizei die Lage geprüft und bewertet wird.

Dritte Bürgermeisterin Anja Völk bittet um Mitteilung, ob die Busregelung für die Hortkinder bereits getroffen wurde und ob der Hort auch rechtzeitig bis zum neuen Schuljahr in der alten Schule ausgebaut wird. Bürgermeister Reiter bestätigt, dass sowohl eine Busregelung getroffen wurde als auch der Ausbau des Hortes bis zum neuen Schuljahr nach derzeitigem Stand fertig sein wird.

Außerdem wird von der Dritten Bürgermeisterin Anja Völk nachgefragt, ob eine weitere Betreuungskraft für den Kindergarten gesucht wird. Bürgermeister Reiter teilt mit, dass er beim Zentrum St. Simpert und bei der Kindergartenleitung nachfragen wird.