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Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates 31.07.2023

Gemeinde Gessertshausen

Datum:

31. Juli 2023

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 20:30 Uhr

Ort:

in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a

Schriftführer/in:

Glowatz Michael

Zahl der geladenen Mitglieder:

17

Zahl der Anwesenden:

14

Vorsitzender:

Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister

Teilnehmer:

1. Bürgermeister

Mögele Jürgen

2. Bürgermeister

Schalk Herbert

Gemeinderat

Breunig Michael

Gemeinderat

Dr. Buhl Wolfgang

Gemeinderat

Fendt Christian

Gemeinderätin

Geis Nathalie

Gemeinderat

Kugelbrey Engelbert

Gemeinderat

Mayr Thomas

Gemeinderat

Pux Vincent

Gemeinderat

Rößle Wolfgang

Gemeinderat

Schaller Herbert

Gemeinderätin

Seemüller Brigitte

Gemeinderat

Steiner Florian

Gemeinderat

Winnerl Roman

Entschuldigt:

3. Bürgermeister

Oberlander Michael

Gemeinderat

Saßen Theodor

Unentschuldigt:

Gemeinderätin

Tapkan Minza

Weiterhin anwesend:

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL

1.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

2.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.07.2023 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.07.2023 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

14 für / 0 gegen

3.

Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Verabschiedung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan für den Zeitraum 2024 – 2028. Vor der Anschaffung von Großfahrzeugen ist nochmals der konkrete Bedarf zu prüfen.

14 für / 0 gegen

4.

8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 25.04.2017 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

14 für / 0 gegen

5.

4. Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) vom 01.08.2017 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

14 für / 0 gegen

6.

Kapitalertragssteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art

Beschluss:

Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung" auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2022 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebs gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.

14 für / 0 gegen

7.

Bericht zur Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2016 und 2017 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für die Jahre 2016 und 2017

Beschluss:

Beschluss 1:Die Jahresrechnung für 2016 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

14 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 2 (Abstimmung ohne Erster Bürgermeister):Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2016.

13 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 3:Die Jahresrechnung für 2017 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

14 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 4 (Abstimmung ohne Erster Bürgermeister):Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2017.

13 für / 0 gegen

8.

Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2018 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2018

Beschluss:

Beschluss 1:Die in dem Haushaltsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt

14 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 2: Die Jahresrechnung für 2018 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

14 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 3 (ohne Abstimmung Erster Bürgermeister): Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2018.

13 für / 0 gegen

9.

Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2019 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2019

Beschluss:

Beschluss 1: Die in dem Haushaltsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt

14 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 2: Die Jahresrechnung für 2019 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

14 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 3 (ohne Abstimmung Erster Bürgermeister): Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2019.

13 für / 0 gegen

10.

Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2020 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2020

Beschluss:

Beschluss 1: Die in dem Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt

14 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 2: Die Jahresrechnung für 2020 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

14 für / 0 gegen

Beschluss:

Beschluss 3 (ohne Abstimmung Erster Bürgermeister): Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2020.

13 für / 0 gegen

11.

Jahresrechnung 2022

Beschluss:

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht 2022 werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat überweist die Jahresrechnung 2022 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.

14 für / 0 gegen

12.

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zum frühzeitigen Offenlegungsverfahren der Stadt Bobingen mit dem "Sachlichen Teilflächennutzungsplan Wind", Entwurfsfassung 27.06.2023

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Wind der Stadt Bobingen in der Entwurfsfassung vom 23.06.2023 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.

13 für / 1 gegen

13.

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im frühzeitigen Offenlegungsverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Hungerberg Süd" der Marktgemeinde Fischach

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg Süd“ in der Entwurfsfassung vom 07.02.2023, geändert am 20.06.2023 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.

14 für / 0 gegen

14.

Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 21 "Hinter dem Friedhof" Margertshausen; Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hinter dem Friedhof“ Margertshausen in der Fassung vom 01.10.1991, in Kraft getreten am 18.02.1994 (Aufstellungsbeschluss) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung ein Planungsbüro hierfür einzuschalten.

14 für / 0 gegen

15.

Gartenbauverein Gessertshausen u. U. e.V; Beratung und Beschlussfassung zur Kündigung des Nutzungsvertrages

Beschluss:

Der Gemeinderat bekräftigt seinen Kündigungsbeschluss vom 12.06.2023, TOP 18 und ermächtigt die Verwaltung eine Räumungsklage anzudrohen und nach erfolglosem Fristablauf gerichtlich durchzusetzen.Vor Umsetzung des Beschlusses ist allerdings nochmals das Gespräch mit dem Gartenbauverein durch die Bürgermeister zu suchen.

13 für / 1 gegen

16.

Bekanntgaben

Die Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 EKrG für einen höhengleichen Bahnübergang der Staudenbahn an einem öffentlichen Feld- und Waldweg im Ortsteil Margertshausen wurde gemäß Bescheid der Regierung von Schwaben bis 30.07.2033 verlängert.

17.

Anfragen des Gemeinderats

Eine Gemeinderätin hat festgestellt, dass sie als Jugendbeauftragte auf der Homepage der Gemeinde Gessertshausen geführt wird. Ihres Wissens nach wurden hierzu jedoch nicht die notwendigen Beschlüsse durch das Gremium gefasst und auch Ihre Vorgängerin hätte erklärt, sie würde weiterhin als Jugendbeauftragte fungieren wollen. Bgm. Mögele sichert eine rasche Klärung zu.

Ein Gemeinderat erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Projekt Wiederaufbau des Skaterplatzes Deubach. Der Gemeinderat kommt überein, dass der Skaterplatz baldmöglichst wieder so aufgebaut werden soll, damit zumindest die Nutzung wieder möglich ist.