Gemeinde Gessertshausen
| Datum: | 31. Juli 2023 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:30 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Glowatz Michael |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 14 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Teilnehmer:
| 1. Bürgermeister | Mögele Jürgen |
| 2. Bürgermeister | Schalk Herbert |
| Gemeinderat | Breunig Michael |
| Gemeinderat | Dr. Buhl Wolfgang |
| Gemeinderat | Fendt Christian |
| Gemeinderätin | Geis Nathalie |
| Gemeinderat | Kugelbrey Engelbert |
| Gemeinderat | Mayr Thomas |
| Gemeinderat | Pux Vincent |
| Gemeinderat | Rößle Wolfgang |
| Gemeinderat | Schaller Herbert |
| Gemeinderätin | Seemüller Brigitte |
| Gemeinderat | Steiner Florian |
| Winnerl Roman |
Entschuldigt:
| 3. Bürgermeister | Oberlander Michael |
| Gemeinderat | Saßen Theodor |
Unentschuldigt:
| Gemeinderätin | Tapkan Minza |
| Weiterhin anwesend: |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.07.2023 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.07.2023 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
14 für / 0 gegen
| 3. | Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verabschiedung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan für den Zeitraum 2024 – 2028. Vor der Anschaffung von Großfahrzeugen ist nochmals der konkrete Bedarf zu prüfen.
14 für / 0 gegen
| 4. | 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 25.04.2017 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
14 für / 0 gegen
| 5. | 4. Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) vom 01.08.2017 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
14 für / 0 gegen
| 6. | Kapitalertragssteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art |
Beschluss:
Sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung" auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2022 ein Gewinn ergibt, so wird dieser nicht an die Gemeinde ausgeschüttet. Der Gewinn wird zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebs gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.
14 für / 0 gegen
| 7. | Bericht zur Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2016 und 2017 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für die Jahre 2016 und 2017 |
Beschluss:
Beschluss 1:Die Jahresrechnung für 2016 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 2 (Abstimmung ohne Erster Bürgermeister):Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2016.
13 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 3:Die Jahresrechnung für 2017 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 4 (Abstimmung ohne Erster Bürgermeister):Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2017.
13 für / 0 gegen
| 8. | Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2018 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2018 |
Beschluss:
Beschluss 1:Die in dem Haushaltsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 2: Die Jahresrechnung für 2018 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 3 (ohne Abstimmung Erster Bürgermeister): Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2018.
13 für / 0 gegen
| 9. | Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2019 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2019 |
Beschluss:
Beschluss 1: Die in dem Haushaltsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 2: Die Jahresrechnung für 2019 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 3 (ohne Abstimmung Erster Bürgermeister): Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2019.
13 für / 0 gegen
| 10. | Bericht zur Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2020 sowie Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung für das Jahr 2020 |
Beschluss:
Beschluss 1: Die in dem Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt ist, nachträglich genehmigt
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 2: Die Jahresrechnung für 2020 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
14 für / 0 gegen
Beschluss:
Beschluss 3 (ohne Abstimmung Erster Bürgermeister): Der Gemeinderat beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO) für das Jahr 2020.
13 für / 0 gegen
| 11. | Jahresrechnung 2022 |
Beschluss:
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht 2022 werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat überweist die Jahresrechnung 2022 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.
14 für / 0 gegen
| 12. | Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zum frühzeitigen Offenlegungsverfahren der Stadt Bobingen mit dem "Sachlichen Teilflächennutzungsplan Wind", Entwurfsfassung 27.06.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Wind der Stadt Bobingen in der Entwurfsfassung vom 23.06.2023 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
13 für / 1 gegen
| 13. | Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im frühzeitigen Offenlegungsverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Hungerberg Süd" der Marktgemeinde Fischach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hungerberg Süd“ in der Entwurfsfassung vom 07.02.2023, geändert am 20.06.2023 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
14 für / 0 gegen
| 14. | Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 21 "Hinter dem Friedhof" Margertshausen; Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hinter dem Friedhof“ Margertshausen in der Fassung vom 01.10.1991, in Kraft getreten am 18.02.1994 (Aufstellungsbeschluss) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung ein Planungsbüro hierfür einzuschalten.
14 für / 0 gegen
| 15. | Gartenbauverein Gessertshausen u. U. e.V; Beratung und Beschlussfassung zur Kündigung des Nutzungsvertrages |
Beschluss:
Der Gemeinderat bekräftigt seinen Kündigungsbeschluss vom 12.06.2023, TOP 18 und ermächtigt die Verwaltung eine Räumungsklage anzudrohen und nach erfolglosem Fristablauf gerichtlich durchzusetzen.Vor Umsetzung des Beschlusses ist allerdings nochmals das Gespräch mit dem Gartenbauverein durch die Bürgermeister zu suchen.
13 für / 1 gegen
| 16. | Bekanntgaben |
Die Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 EKrG für einen höhengleichen Bahnübergang der Staudenbahn an einem öffentlichen Feld- und Waldweg im Ortsteil Margertshausen wurde gemäß Bescheid der Regierung von Schwaben bis 30.07.2033 verlängert.
| 17. | Anfragen des Gemeinderats |
Eine Gemeinderätin hat festgestellt, dass sie als Jugendbeauftragte auf der Homepage der Gemeinde Gessertshausen geführt wird. Ihres Wissens nach wurden hierzu jedoch nicht die notwendigen Beschlüsse durch das Gremium gefasst und auch Ihre Vorgängerin hätte erklärt, sie würde weiterhin als Jugendbeauftragte fungieren wollen. Bgm. Mögele sichert eine rasche Klärung zu.
Ein Gemeinderat erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Projekt Wiederaufbau des Skaterplatzes Deubach. Der Gemeinderat kommt überein, dass der Skaterplatz baldmöglichst wieder so aufgebaut werden soll, damit zumindest die Nutzung wieder möglich ist.