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Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Niederschrift über die öffentliche 13. Sitzung des Gemeinderates Ustersbach

Datum:

13. September 2022

Uhrzeit:

20:00 Uhr - 21:30 Uhr

Ort:

Pfarrheim Ustersbach

Schriftführer/in:

Andreas Sauer

Zahl der geladenen Mitglieder:

13

Zahl der Anwesenden:

8

Vorsitzender:

Willi Reiter, 1. Bürgermeister

Teilnehmer:

1. Bürgermeister

Reiter Willi

3. Bürgermeisterin

Völk Anja

Gemeinderat

Birle Andreas

Gemeinderat

Braun Christian

Gemeinderat

Hillenbrand Hubert

Gemeinderat

Kögel Thomas

Gemeinderätin

Ortner Angelika

Gemeinderätin

Seldschopf Claudia

Entschuldigt:

2. Bürgermeister

Schmid Bernhard

Gemeinderätin

Braun Andrea

Gemeinderätin

Fischer Angelika

Gemeinderat

Kohler Markus

Gemeinderätin

Repasky Martina

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

ÖFFENTLICHER TEIL

7.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Wünsche und Anfragen vorgebracht.

8.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 03.05.2022 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 03.05.2022 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

8 für / 0 gegen

9.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 26.07.2022 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 26.07.2022 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

8 für / 0 gegen

10.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022

Die Fa. Triwanet wurde mit der Durchführung von Kleinreparaturen und der Instandsetzung von Hydranten beauftragt.

Die Kommunalberatung Bitterwolf/Schneider & Zajontz wurde beauftragt, die Überarbeitung / Anpassung aller Satzungsbestimmungen (hier: WAS und BGS-WAS und Zusammenführung der Beitrags- und Gebührensatzungen, Erstellen der VES-WAS) sowie die Herstellungs- und Verbesserungsbeitragskalkulation für die Gemeinde Ustersbach durchzuführen.

11.

Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt 2022 der Gemeinde Ustersbach

Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes macht den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 notwendig, da erhebliche Abweichungen zu den veranschlagten Haushaltsansätzen auftreten (Art. 68 GO).

Ursächlich für die zwingende Erstellung eines Nachtragshaushaltes waren neben Gewerbesteuerrückzahlungen bislang nicht veranschlagte investive Maßnahmen im Vermögenshaushalt, insbesondere der Kauf von Grundstücken.

Das Volumen des Gesamthaushaltes erhöht sich von 6.579.500,00 € auf 7.208.100,00 € und gliedert sich in den Verwaltungshaushalt mit einem neuen Volumen von 3.557.700,00 € und den Vermögenshaushalt mit einem neuen Volumen von 3.650.400,00 €.

Der 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 07.09.2022 im Finanzausschuss ausführlich besprochen.

Der Nachtragshaushalt wurde auf einer Finanzausschusssitzung am 07.09.2022 vorberaten. Bürgermeister Reiter teilt dem Gemeinderat mit, dass die die Rechtsaufsichtsbehörde im Vorfeld ihre Zustimmung zum Nachtragshaushalt signalisiert hat.

Gemeinderätin Angelika Ortner dankt der Kämmerin Marina Fischer für die Aufstellung des Nachtragshaushalts und gibt zu bedenken, dass durch die Grundstückskäufe der finanzielle Spielraum der Gemeinde eingeschränkt wird.

Gemeinderat Christian Braun dankt der Kämmerin ebenfalls für den sehr gut aufgestellten Nachtragshaushalt und weist darauf hin, dass die Gemeinde derzeit über keine nennenswerten eigenen Flächen mehr verfügt und deshalb der Grundstückserwerb für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde wichtig ist.

Für Gemeinderat Thomas Kögel haben die erworbenen Grundstücke einen realen Gegenwert und müssen seiner Meinung nach dann gekauft werden, wenn sie angeboten werden, was jetzt gerade der Fall ist.

Gemeinderat Andreas Birle trägt vor, dass es für ihn keine leichte Entscheidung ist, aber sowohl die Rechtsaufsichtsbehörde als auch der Kreisbaumeister zu dem Grundstückserwerb raten. Bei einer Entwicklung der Grundstücke ist es wichtig, auf einen sensiblen Umgang mit den Flächen zu achten.

Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird mit dem Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen beschlossen.

5 für / 3 gegen

12.

Anpassung der Essensbeiträge im Kindergarten und Hort

Aufgrund gestiegener Essenpreise ab 01.09.2022 ist eine Anpassung der Essensbeiträge im Kindergarten und im Hort empfehlenswert. Außerdem sind die Kosten für die Spülkraft durch dies Auslagerung des Hortes in die Alte Schule ebenfalls gestiegen.

Die Kosten für die Spülkraft werden bisher nur zur Hälfte auf die Essensbeiträge umgelegt.

Bei Beibehaltung der Übernahme von 50% der Kosten der Spülkraft durch die Gemeinde wären folgende zukünftige Essensbeiträge angeraten:

Bisher betragen die Elternbeiträge wie folgt:

Bürgermeister Reiter empfiehlt dem Gemeinderat, die Übernahme von 50 % der Kosten für die Spülkraft beizubehalten, da alle Bürger derzeit durch die allgemeine Preisentwicklung schon genug belastet sind und dadurch die Erhöhung sehr moderat ausfallen würde.

Gemeinderätin Angelika Ortner ist von der geringen Erhöhung angenehm überrascht, weil in anderen Einrichtungen die Essensbeiträge teilweise wesentlich höher sind.

Beschluss:

Die Gemeinde Ustersbach erhöht die Essensbeiträge im Kindergarten und im Hort ab 01.10.2022 wie folgt:

8 für / 0 gegen

13.

Antrag zum Wiedereintritt der Gemeinde Ustersbach in die Regionalentwicklung Stauden

Die Gemeinde Ustersbach war von 2008 bis 2015 Mitglied in der Regionalentwicklung (RES). Im Zuge von Beratungen zur Haushaltskonsolidierung im Jahr 2014 wurde am 03.02.2015 der Beschluss zum Austritt aus der RES gefasst.

Die RES unterstützt Maßnahmen, die der ländlichen Entwicklung des westlichen Landkreis Augsburg und dem angrenzenden Unterallgäu dienen. Sie ist Träger der Entwicklungsstrategie der Region und verantwortlich für deren Durchführung.

Die RES hat derzeit unter anderem folgende Projekte in Bearbeitung bzw. wurden sie realisiert: Reaktivierung der Staudenbahn, E-Bike-Ladestationen, Stauden-Meditationsweg zwischen Fischach und Siebnach, Kooperation mit der Kulturschmiede in Mittelneufnach. Auch die Errichtung eines Baumhauses für Übernachtungen in Siegertshofen wurde durch die RES unterstützt und gefördert.

Vollmitglieder der RES sind die Gemeinden Fischach, Gessertshausen, Langenneufnach, Markt Wald, Mickhausen, Mittelneufnach, Scherstetten und Walkertshofen. Nur mit Stadt- und Ortsteilen vertreten sind Bobingen, Ettringen, Großaitingen und Schwabmünchen.

Die RES möchte sich nun zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) „transformieren“. Dazu findet Ende Oktober in Thierhaupten das Gründungsseminar statt. Wenn die ILE Stauden eingerichtet und offiziell am Netz ist, kann auch die Stelle für den/die künftige ILE-Manager(in) ausgeschrieben werden. Diese „Umsetzungsbegleitung“ wird für zunächst sieben Jahre vom Amt für Ländliche Entwicklung bezuschusst.

Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung unterstützen und begleiten die Ämter für Ländliche Entwicklung ländliche Gemeinden, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsam eine zukunftsorientierte und lebenswerte Region zu gestalten. Ziel ist es, ökonomische, ökologische oder soziale Projekte, die eine Gemeinde alleine nicht realisieren könnte, gemeindeübergreifend zu planen und umzusetzen sowie Einsparmöglichkeiten zu erschließen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag zur RES würde ca. 900 € jährlich betragen. Der Mitgliedsbeitrag in der REAL WEST, wo die Gemeinde Ustersbach Mitglied ist, beträgt ca. 2.100 € jährlich.

Beschluss:

Die Gemeinde Ustersbach beantragt die Aufnahme in die Regionalentwicklung Stauden e.V. (RES).

8 für / 0 gegen

14.

Antrag eines Bürgers auf Verpachtung einer Teilfläche der Fl.Nr. 211/51 in der Panoramastraße

Ein Anwohner der Panoramastraße in Ustersbach nutzt den gemeindlichen Grünstreifen auf der Fl.Nr. 211/51 ohne Zustimmung der Gemeinde Ustersbach zum Anbau von Gemüse etc. Diese Fläche ist im Bebauungsplan als extensive Wiesenfläche ausgewiesen, u.a. weil in diesen Bereich eine Hauptwasserleitung verläuft. Nachdem der Anwohner gebeten wurde, diese Fläche wieder in den im Bebauungsplan festgesetzten Zustand zu versetzen, beantragt er nun die Änderung des Bebauungsplans und die kostenlose Verpachtung der Grünfläche an ihn. Die Kosten für diese Änderung des Bebauungsplans beziffert die Verwaltung mit ca. 2.000 bis 4.000 €. Ebenso müsste ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, damit der Gemeinde z.B. im Falle eines Rohrbruchs jederzeit ein uneingeschränktes Betretungsrecht zugestanden wird. Der Antragsteller möchte diese Kosten nicht übernehmen.

3. Bürgermeisterin Völk beantragt zu Beginn der Diskussion die Absetzung vom Tagesordnungspunkt, da im Gemeindegebiet eine Vielzahl ähnlicher Situationen gegeben sind, wo Bürgerinnen und Bürger öffentliche Grünflächen nutzen. Sie bittet die Verwaltung einen Überblick aller öffentlichen Grünflächen im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Außerdem sollte eine grundlegende Entscheidung getroffen werden, wie mit öffentlichen Grünflächen umgegangen wird und eine allgemeingültige Regelung gefunden werden.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

7 für / 1 gegen

15.

Verschiedenes

Erster Bürgermeister Willi Reiter informiert

-

zur Beleuchtung im Bereich des Forums. Diese wird in der Nacht aus Energiespargründen von 24.00 bis 6.00 abgeschaltet.

-

Zur Straßenbeleuchtung. Da die Straßenbeleuchtung von den LEW nicht für einzelne Straßen eigenständig geregelt werden kann, ist eine zeitweise Abschaltung während der Nacht nicht möglich, da aus Sicherheitsgründen z.B. die Ortsdurchfahren durchgängig beleuchtet werden müssen.

-

zur Volkshochschule Ustersbach mit Tag der offenen Tür am 23.09.2022 ab 18.00 Uhr. Hierzu lädt er alle Gemeinderatsmitglieder herzlich ein.

-

dass der Hort in der Alten Schule Ustersbach den Betrieb aufgenommen hat.

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dass der Glasfaseranschluss zur Schule mittlerweile verlegt ist.

Gemeinderätin Angelika Ortner berichtet, dass der Fußweg von der Drosselstraße zur Schulbushaltestelle verwildert.

Dritte Bürgermeisterin Anja Völk bittet, die Beschilderung im Bereich des Tempolimits im Bereich der alten Schule verbessern zu lassen.

Außerdem erkundigt sie sich nach dem Stand des Glasfaserausbaus im Ortsgebiet. Bauamtsleiter Andreas Sauer berichtet, dass kein Anbieter gefunden wurde, der in Ustersbach einen eigenfinanzierten Glasfaserausbau vornimmt, wie das zum Beispiel in der Gemeinde Gessertshausen der Fall ist. Ein Ingenieurbüro macht gerade ein Markterkundungsverfahren und prüft Fördermöglichkeiten, die bis zu 90% des Eigenanteils der Gemeinde betragen können.