Die Gemeinde weist darauf hin, dass am 15. November die Raten für die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuervorauszahlungen sowie die Abfallentsorgungsgebühren fällig werden. Um Mahnungen zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung die Selbstzahler*innen, ihre Überweisung so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Beträge am 15. November auf den Konten der Gemeinde eingegangen sind.