Gegenüber dem Kalenderjahr 2019 haben sich die Abfallentsorgungsgebühren des Landkreises Augsburg nicht geändert, so dass auf die Erteilung von Gebührenbescheiden für das Kalenderjahr 2020 verzichtet wird. Sollten sich Änderungen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt. Bereits erteilte Änderungsbescheide erhalten ihre Gültigkeit.