Symbolbild
Gemäß satzungsrechtlicher Vorschriften sind die Gemeinden Gessertshausen und Ustersbach verpflichtet, regelmäßig die Standsicherheit der Grabmale in den gemeindlichen Friedhöfen zu kontrollieren. Diese Prüfung wird durch eine Fachfirma in der Woche vom 25. - 29. März 2024 in allen gemeindlichen Friedhöfen in Gessertshausen und Ustersbach durchgeführt. Der angegebene Termin erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir alle Grabbesitzer darauf hin, dass sie selbst für die Standsicherheit ihrer Grabmale verantwortlich sind.