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Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Gemeinderat

Datum:

5. Februar 2024

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 20:04 Uhr

Ort:

in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a

Schriftführer/in:

Andreas Sauer

Zahl der geladenen Mitglieder:

17

Zahl der Anwesenden:

12

Vorsitzender:

Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Öffentlicher Teil

1. Wünsche und Anfragen von Bürgern

Von den anwesenden Bürgern wurden keine Wünsche und Anfragen vorgebracht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15.01.2024- öffentlicher Teil

Beschluss:Die Niederschrift über die Sitzung vom 15.01.2024 - öffentlicher Teil - wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

12 für / 0 gegen

3. Bauantrag; Neubau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Agri-PV) auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 541, 544 u. 546 Gmkg. Margertshausen

Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt dem Antrag auf Abweichung gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) stattzugeben.2. Der Gemeinderat beschließt zum o. g. Bauvorhaben gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

11 für / 0 gegen

4. Ortsrecht; Erlass einer Kinderspielplatzsatzung für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Gessertshausen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Kinderspielplatzsatzung mit Stand 05.02.2024 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfertigung sowie die Bekanntmachung zu veranlassen.

12 für / 0 gegen

5. 1. Teiländerung BP GESS Nr. 43 "Am Alten Bahnhof"; Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Bauleitplanverfahren zur 1. Teiländerung vom Bebauungsplan Gessertshausen Nr. 43.1 „Am Alten Bahnhof“, einzustellen.

12 für / 0 gegen

Beschluss:Der Gemeinderat beschließt der Gemeinderatsbeschluss vom 13.05.2013 (Aufstellungsbeschluss) wird aufgehoben.

12 für / 0 gegen

6. BP GESS NR.43 "Am Alten Bahnhof"; Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplans

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan BP GESS Nr. 43 „Am Alten Bahnhof“ in der Fassung vom 27.09.2009 zu ändern.

Die Änderung erhält die Bezeichnung BP GESS Nr. 43.2 „2.Teiländerung Am Alten Bahnhof“. Die Art der baulichen Nutzung soll als MI MISCHGEBIET im Sinne von § 6 BauNVO festgesetzt werden. Ausgeschlossen werden die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Nr. 6. Gartenbaubetriebe, Nr. 7. Tankstellen, Nr. 8. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. Ausgeschlossen werden soll auch Abs. 3 „Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 außerhalb der in Absatz 2 Nummer 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden.

Das Grundstück Fl.Nr. 139/71 soll mit Teilflächen als Baugrundstück umgewidmet werden. Eine Teilfläche soll als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden, eine weitere Teilfläche könnte als Grünfläche mit fußläufiger Verbindung zum Einmündungsbereich der Straße „Bahnhofsplatz“ festgesetzt werden.

Auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 139/49 und 139/71Tfl. sollen maximal 5 Geschosse zulässig werden.

Das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 139/64 (im BP Einmündungsbereich Bahnhofsplatz) ist im geltenden BP als weiße Fläche festgelegt, in der Natur stellt sie sich als Straßenbegleitgrün und öffentliche Stellplatzfläche dar. Hier soll das Grundstück als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden.

Weitere städtebauliche Zielvorstellungen erfolgen in Kürze.

11 für / 1 gegen

7. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange; 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen"

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom oben genannten Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Nördlicher Ortsrand von Kutzenhausen“, in der Entwurfsfassung vom 17.01.2024 und beschließt keine Einwände geltend zu machen.

12 für / 0 gegen

8. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange; Bauleitplanung der Gemeinde Diedorf/ Biburg -gem. 4 (1) BauGB - vBP Nr. 57 "Metallverarbeitender Betrieb - Augsburger Str. 15"

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange Kenntnis von der Bauleitplanung der Gemeinde Diedorf/Biburg zum vBP Nr. 57 „Metallverarbeitender Betrieb - Augsburger Str. 15“ und beschließt keine Einwände geltend zu machen.

12 für / 0 gegen

9. Bekanntgaben

Es werden keine Bekanntgaben vorgebracht.

10. Anfragen des Gemeinderats

Von Seiten der anwesenden Mitglieder werden keine Anfragen gestellt.