Gemeinde Gessertshausen
| Datum: | 3. Februar 2025 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:35 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Frank Baier |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 15 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Vertreter der Deubacher Vereine schildern ihre Situation bezüglich fehlender Unterkünfte und eines ungeeigneten Veranstaltungsortes. Sie bitten um zeitnahe Behandlung der Themen in den entsprechenden Ausschüssen und bieten ihre tatkräftige Unterstützung bei Schaffung einer Abhilfe an.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 13.01.2025 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 13.01.2025 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
15 für / 0 gegen
| 3. | Bauleitplanverfahren BP Deubach Nr. 53 "Südlich Schlossstraße und Östlich Dullbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 169/1, 169/2, 168 und 168/5, Gmkg. Deubach einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: BP Deubach Nr. 53 „Südlich der Schlossstraße und östlich Dullbach“. Auf den vorliegenden Bebauungsplanentwurf, in der Fassung vom 03.02.2025, wird Bezug genommen. Vorrangige städtebauliche Zielvorstellungen sind folgende Festsetzungen:
| - | Allgemeines Wohngebiet i. S. v. § 4 BauNVO, nicht zugelassen werden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. |
| - | Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung Kindergarten |
| - | Verkehrsflächen |
| - | Private Grünflächen |
| - | maximal zulässige GRZ I für das Baugebiet WA I mit 0,3, WA II mit 0,4 sowie für die Gemeinbedarfsfläche mit 0,6. Daneben gilt die gesetzliche Überschreitungsmöglichkeit für Nebenanlagen gem. § 19 Abs. 4 BauNVO von 50 % zu einer (Gesamt-) GRZ II für WA I mit 0,45, WAII mit 0,6 und Gemeinbedarfsfläche von 0,9 |
| - | Zulässig werden Einzel- und Doppelhäuser, maximale Anzahl von Vollgeschossen im WA I mit II, im WA II mit III, |
| - | maximale Wandhöhen im WA I bis 6,25 m, im WA II bis 8,60 m, für die Gemeinbedarfsfläche bis 7,5 m |
| - | maximale Gesamthöhen der Gebäude im WA I bis 9,0 m, im WA II bis 12 m, für die Gemeinbedarfsfläche bleibt die Gesamthöhe gegenwärtig offen. |
| - | Es gilt offene Bauweise |
| - | Es gilt die Abstandsflächenregelung des Art. 6 BayBO. |
| - | Begrünung der Baugrundstücke |
| - | Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird nach der geltenden Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde festgesetzt. Der Garagenstandort ist nicht nur innerhalb der Baugrenzen, sondern auch außerhalb zulässig. |
| - | Die öffentliche Erschließung |
Im Übrigen wird auf die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf vom 03.02.2025 verwiesen. Diese städtebaulichen Zielvorstellungen sind nicht abschließend.
13 für / 2 gegen
Beschluss:Weitere Einzelbeschlüsse:- Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße:Je Bauparzelle für ein Einzelhaus mindestens 400 m²Je Bauparzelle für eine Doppelhaushälfte mindestens 250 m²
15 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt nach Einarbeitung von weiteren Einzelbeschlüssen den vorliegenden Bebauungsplanentwurf, in der Fassung vom 03.02.2025 und beschließt das frühzeitige Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen.
12 für / 3 gegen
| 4. | Vierte Änderung des Regionalplans der Region Augsburg (9) - Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" des Regionalplans der Region Augsburg in der Entwurfsfassung vom 13.11.2024 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
12 für / 3 gegen
| 5. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg"; Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 20.11.2024 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 20.11.2024 zur Kenntnis. Der Umweltbericht wurde an den wasserrechtlichen Antrag angepasst.Die wasserwirtschaftlichen Belange wurden in der Planung ausreichend berücksichtigt. Weitere Planänderungen sind nicht veranlasst.
15 für / 0 gegen
| 6. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Bucher Weg"; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gessertshausen Nr. 45 „Am Bucher Weg“ Deubach in der Fassung vom 03.02.2025 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Gem. § 10 a Abs. 2 BauGB soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die entsprechenden Schritte einzuleiten.
15 für / 0 gegen
| 7. | Bekanntgaben |
Bgm. Mögele gibt bekannt, dass der Ortssprecher von Döpshofen verzogen ist und dieses Amt somit nicht mehr bekleiden kann.
| 8. | Anfragen des Gemeinderats |
Ein Gemeinderat merkt an, dass die Ortsdurchfahrt der ST2026 durch Walkertshofen erneuert wird. Da die Ortsdurchfahrt selbiger Straße durch Margertshausen ebenfalls dringend erneuert werden muss, bittet er darum, bei der zuständigen Straßenbaubehörde entsprechend einzuwirken.