I.
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO), Art. 40 Abs. 1, 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.321.500 € und im |
| Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 124.000 € ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
(1) Verwaltungsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.971.400 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 5.758 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 342,38 € festgesetzt. |
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 220.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 3, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 117 Abs. 1 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 18.02.2025 genehmigt bzw. gewürdigt.
Die Haushaltssatzung mit allen Anlagen und dem Haushaltsplan liegt, bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.