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Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
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3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Mittagsbetreuung

3. Änderungssatzung

zur Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) vom 01.08.2017

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gessertshausen nachfolgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) vom 01.08.2017

§ 1

§ 7 Abs. 3 der Gebührensatzung Mittagsbetreuung wird wie folgt geändert:

„(3) Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, werden als Essensgeld für ein Mittagessen 3,90 € erhoben.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Gessertshausen, den 16.12.2022
Gemeinde Gessertshausen

Jürgen Mögele
Erster Bürgermeister