zur Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) vom 01.08.2017
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gessertshausen nachfolgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) vom 01.08.2017
§ 1
§ 7 Abs. 3 der Gebührensatzung Mittagsbetreuung wird wie folgt geändert:
„(3) Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, werden als Essensgeld für ein Mittagessen 3,90 € erhoben.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.