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Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen 185
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7. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungengebührensatzung zum 01.01.2023

7. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

(Kindertageseinrichtungengebührensatzung)

der Gemeinde Gessertshausen vom 25.04.2017

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gessertshausen nachfolgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

(Kindertageseinrichtungengebührensatzung) der Gemeinde Gessertshausen vom 25.04.2017

§ 1

§ 7 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungengebührensatzung wird wie folgt geändert:

„(3) Nimmt ein Kind, das die Kinderkrippe besucht, am Mittagessen teil, werden als Essensgeld für ein Mittagessen 3,35 € erhoben. Für Kinder, die den Kindergarten oder den Hort besuchen und am Mittagessen teilnehmen, wird als Essensgeld für ein Mittagessen 3,90 € erhoben.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Gessertshausen, den
Gemeinde Gessertshausen

Jürgen Mögele
Erster Bürgermeister