| Datum: | 7. November 2023 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 21:50 Uhr |
| Ort: | Pfarrheim Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Marina Fischer |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 11 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
| Teilnehmer: | |
| 1. Bürgermeister | Reiter Willi |
| 2. Bürgermeister | Schmid Bernhard |
| 3. Bürgermeisterin | Völk Anja |
| Gemeinderätin | Braun Andrea |
| Gemeinderat | Braun Christian |
| Gemeinderätin | Fischer Angelika |
| Gemeinderat | Hillenbrand Hubert |
| Gemeinderat | Kohler Markus |
| Gemeinderätin | Ortner Angelika |
| Gemeinderätin | Repasky Martina |
| Seldschopf Claudia | |
| Entschuldigt: | |
| Gemeinderat | Birle Andreas |
| Gemeinderat | Kögel Thomas |
Weiterhin anwesend:
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Auf den Abdruck der Sachvorträge wird auf Grund des hohen Umfangs diesmal verzichtet. Auf der Homepage www.ustersbach.de/buergerservie-politik/gemeinderat/Sitzungsprotrokolle finden Sie die gesamte Niederschrift.
ÖFFENTLICHER TEIL
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Herr Anton Zott, Geschäftsführer der Firma Bayernglück, stellt den Antrag, dem Gemeinderat den Planungsstand des Sondergebietes Bayernglück vorstellen zu dürfen.
Seiner Ansicht nach wird die Thematik in Teile zerlegt und durch die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes in die Länge geschoben. Er fordert den Gemeinderat auf, zu hinterfragen, ob dies im Sinne der Gemeinde ist.
Außerdem wird darum gebeten, im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung über die Gewerbesteuerentwicklung der Firma Bayernglück berichten zu dürfen.
Erster Bürgermeister Reiter bringt vor, dass ein gemeinsames Gespräch mit Herrn Zott, dem Bauamt der Verwaltung und dem Rechtsanwalt zur Klärung am sinnvollsten ist.
Ein weiterer Bürger, Herr Kühnemund, berichtet, dass 211 Stimmen für eine Ampel an der B300 gesammelt wurden und überreicht Bürgermeister Reiter eine Petition. Er bittet den Gemeinderat, sich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen. Bürgermeister Reiter berichtet, dass für derartige Maßnahmen an einer Bundesstraße die Gemeinde nicht entscheidungsbefugt ist. Er wird die Petition aber gerne an die dafür zuständige Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt weiterleiten. Weiterhin informiert er, dass im Zuge der Verkehrsplanung zur Erschließung des Gebiets östlich des Forums bereits eine Querungshilfe auf Höhe Weiherstraße in Planung ist und dies im Vorfeld mit den zuständigen Behörden abgeklärt wurde.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 10.10.2023 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 10.10.2023 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
11 für / 0 gegen
| 3. | Information des Gemeinderates über die Absichten eines Investors zur Errichtung eines PV-Parks nordwestlich Mödishofen auf Fl.Nr. 1346 u. a. Gmkg. Ustersbach |
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| 4. | Möglichkeiten zur Verbesserung der Finanzsituation |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz der Gewerbesteuer ab 01.01.2024 auf 360 v.H. zu erhöhen.
11 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 01.01.2024 auf 430 v.H. zu erhöhen.
11 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der Jagdgenossenschaft zukünftig für den Grabenunterhalt einen Zuschuss i.H.v. 50 % und für den Wegebau i.H.v. 40 % zu gewähren.
7 für / 4 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, freiwillige Zuschüsse an Vereine für ein Jahr auszusetzen.
0 für / 11 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Investitionskostenzuschuss an Vereine auf 10 % der Kosten festzusetzen.
9 für / 2 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Investitionskostenzuschuss an Vereine auf maximal 2.500 € jährlich zu deckeln.
6 für / 5 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gestattungsgebühr der Verwaltungsgemeinschaft für Veranstaltungen der Vereine zukünftig nicht mehr von der Gemeinde übernommen wird. Der Verein kann aber einen Zuschussantrag auf Übernahme der Gestattungsgebühr bei der Gemeinde stellen.
5 für / 6 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresbeitrag für die Bücherei ab dem 01.01.2024 auf 10 € zu erhöhen. Die Schüler der Grundschule Ustersbach müssen wie bisher keine Gebühr bezahlen.
11 für / 0 gegen
| 5. | Bauanträge |
| 5.1 | Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einem Friseursalon Fl.Nr. 1176/34, Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Friseursalon auf der Fl.Nr. 1176/34 Gmkg. Ustersbach und beschließt das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Festsetzung der maximal zulässigen Dachüberständen an der Traufe des Hauses bis max. 0,70 m, am Giebel Haus bis max. 0,60 m, am Giebel Garage bis max. 0,50 m zu erteilen.
11 für / 0 gegen
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Friseursalon auf der Fl.Nr. 1176/34 Gmkg. Ustersbach und beschließt zum vorgenannten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
11 für / 0 gegen
| 5.2 | Bauantrag; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf der Fl.Nr. 1360/13, Gmkg. Ustersbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „An der Kreisstraße“ in der Fassung vom 17.06.1997, in Kraft getreten am 30.01.1998, zuletzt geändert durch „An der Kreisstraße – 1. Änderung“ in der Fassung vom 25.11.1998, in Kraft getreten am 30.07.1999 und beschließt, der Errichtung des Doppelstabmattenzaunes in anthrazit, max. Höhe 1030 mm an der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 1362 und den südlichen Grundstücksgrenzen zu Fl.Nr. 1360/18 hin, zuzustimmen.
11 für / 0 gegen
| 6. | Einbeziehungssatzung Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Billigung der Einwendungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB |
Die dritte Bürgermeisterin Frau Anja Völk ist nach Art. 49 GO aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung des Top 6 auszuschließen.
Beschluss:
Die dritte Bürgermeisterin Frau Anja Völk wird nach Art. 49 GO aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung des Top 6 ausgeschlossen.
10 für / 0 gegen
| 6.1 | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 10.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 10.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 6.2 | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes vom 11.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 11.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Der Hinweis D.6.3 in den Planunterlagen wird redaktionell auf den ersten Satz verkürzt.
10 für / 0 gegen
| 6.3 | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung - vom 10.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung - vom 10.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie beschrieben redaktionell geändert.
10 für / 0 gegen
| 6.4 | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Technischer Umweltschutz - vom 10.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Technischer Umweltschutz - vom 10.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie beschrieben redaktionell geändert.
10 für / 0 gegen
| 6.5 | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Amt für Jugend und Familie - vom 04.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Amt für Jugend und Familie - vom 04.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen. Bzgl. der Verkehrssicherheit wird von der Gemeinde Ustersbach eine Querungshilfe über die B300 geprüft.
10 für / 0 gegen
| 6.6 | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Abwägung von Einwendungen der LEW Verteilernetz GmbH vom 31.07.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der LEW Verteilernetz GmbH vom 31.07.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 6.7 | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Abwägung von Einwendungen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 08.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth - vom 08.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Festsetzung „Offene Stellplätze sind aus wasserdurchlässigem Belag herzustellen“ wird ergänzt und die Hinweise werden wie erläutert angepasst.
10 für / 0 gegen
| 6.8 | ES Nr. 4 "Haus der Kinder östlich Forum" Ustersbach; Abwägung von Einwendungen aus der Öffentlichkeit - Schreiben vom 11.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit – Schreiben vom 11.08.2023 - zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 7. | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Billigung der Einwendungen aus der frühz. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, ggf. Beschluss zum Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss:
Die dritte Bürgermeisterin Frau Anja Völk wird nach Art. 49 GO aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung des Top 7 ausgeschlossen.
10 für / 0 gegen
| 7.1 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 10.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 10.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Der Plan wird um das Planzeichen „Gehölze zu pflanzen“ als Ortsrandeingrünung im Osten ergänzt.
10 für / 0 gegen
| 7.2 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes vom 11.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 11.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 7.3 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen der Handwerkskammer Schwaben vom 12.07.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Handwerkskammer Schwaben vom 12.07.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 7.4 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen der Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 11.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 11.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 7.5 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung- vom 10.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Bauleitplanung - vom 10.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie beschrieben angepasst.
10 für / 0 gegen
| 7.6 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Technischer Umweltschutz- vom 10.08.2023 |
Beschluss:Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme Landratsamtes Augsburg – Technischer Umweltschutz - vom 10.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie beschrieben geändert und der Erläuterungsbericht diesbezüglich sowie bzgl. der immissionsschutzrechtlichen Belange ergänzt.
10 für / 0 gegen
| 7.7 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen des Landratsamtes Augsburg - Amt für Jugend und Familie- vom 04.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg – Amt für Jugend und Familie - vom 04.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Hinweise werden bei den weiteren verbindlichen Bauleitplanungen geprüft und berücksichtigt. Bzgl. Verkehrssicherheit wird von der Gemeinde Ustersbach derzeit eine Querungshilfe über die B300 geprüft.
10 für / 0 gegen
| 7.8 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen der Regierung von Schwaben - Landes- und Regionalplanung- vom 13.07.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme der Regierung von Schwaben – Landes- und Regionalplanung- vom 13.07.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst, die Begründung wird entsprechend ergänzt.
10 für / 0 gegen
| 7.9 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen der Regierung von Schwaben - Regionsbeauftragte(r)- vom 17.07.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Schwaben – Regionsbeauftragte(r) vom 17.07.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 7.10 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 17.07.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Augsburg vom 17.07.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 7.11 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 11.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 11.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgen keine Festsetzungen oder Hinweise. Die vorgeschlagenen, umfangreichen Festsetzungen und Hinweise können daher sinnvoll erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. im Rahmen der Baugenehmigungsplanung berücksichtigt werden.
10 für / 0 gegen
| 7.12 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen aus der Öffentlichkeit - Schreiben vom 11.08.2023 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit - Schreiben vom 11.08.2023 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
10 für / 0 gegen
| 7.13 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Abwägung von Einwendungen - Sonstiger Änderungsbedarf |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt oben genannten Vorschlag des Planungsbüros zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme des Planungsbüros wird Bezug genommen. Die Planung wird wie beschrieben angepasst.
10 für / 0 gegen
| 7.14 | 10. Änd. FNP Ustersbach "Neue Ortsmitte Ustersbach-Ost"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Offenlegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Einarbeitung der vorgenannten sowie der in den vorgenannten TOP`s Nr. 7.1 – 7.13 gefassten Einzelbeschlüsse in die aktuellen Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, einschließlich angepasster Begründung, in der Entwurfsfassung vom 07.11.2023, für diese Entwurfsplanung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zeitnah durchzuführen.
10 für / 0 gegen
| 8. | BP UST Nr. 6 "Gewerbegebiet Ost", i. d. F. v. 22.10.1996; Einleitung vom Aufhebungsverfahren gem. § 8 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 114, Gmkg. Ustersbach, ggf. Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für Teilflächen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans UST Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“, in der Fassung vom 22.10.1996, in Kraft seit dem 01.07.2005, bestehend aus den Fl.Nrn. 99, 114 und 202, Gmkg. Ustersbach, das Aufhebungsverfahren durchzuführen. Das Festhalten der Gemeinde am Bebauungsplan erscheint für den Aufhebungsbereich nicht erforderlich, weil von Seiten der Planungsbegünstigten nach wie vor kein Interesse an eine zügige Umsetzung des Bebauungsplans auf seinem Grundstück bestehen. Darüber hinaus beeinträchtigt die weiterhin geltende Teilfläche auf Fl.Nr. 114 Gmkg. UST aus immissionsrechtlichen Gründen unnötig die Bauleitplanung für den Lebensmittelmarkt und das Gewerbegrundstück, sowie zukünftig auch die südliche Teilfläche der gemeindlichen Grundstücke Fl.Nrn. 112 und 113, welche als ALLGEMEINES WOHNGEBIET überplant werden sollen.
11 für / 0 gegen
Beschluss:
Für das erforderliche Bauleitplanverfahren soll das Landschaftsarchitekturbüro Terrabiota, Starnberg beauftragt werden.
11 für / 0 gegen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah mit Hilfe des Planungsbüros das Verfahren durchzuführen.
11 für / 0 gegen
| 9. | Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohngebiet südlich Lebensmittelmarkt und nördlich der Eisbühlstraße; Aufstellungsbeschluss |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
1) für die südlichen Teilflächen der gemeindlichen Grundstücken, Flurnummern 112 und 113, Gmkg. Ustersbach, mit einer Fläche von ca. 1,52 ha einen (Angebots-) Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB (Qualifizierter BP) für ein Wohnbaugebiet aufzustellen.
2) Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung BP UST Nr. 18 „Südlich Lebensmittelmarkt und nördlich der Eisbühlstraße“ erhalten.
3) Der Geltungsbereich liegt auf den in Nr. 1 genannten Grundstücken. Er beginnt im Norden im Anschluss an die Geltungsbereichsgrenze zum BP Nr. 16, im Westen im Anschluss an die Geltungsbereichsgrenze der Einbeziehungssatzung Nr. 4. Im Osten endet der Geltungsbereich mit der gemeinsamen Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 113 zu 114, Gmkg. Ustersbach. Im Süden endet der Geltungsbereich mit der gemeinsamen Grenze von Fl.Nrn. 112 zu 111/1 und 112/1, sowie zur Eisbühlstraße Fl.Nr. 99, Gmkg. Ustersbach.
4) Der in Nr. 2 genannte Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtsverbindlichen Bebauungsplan UST Nr. 6 „Gewerbegebiet Ost“ i. d. F. v. 22.10.1996, in Kraft seit 01.07.2005.
5) Im Geltungsbereich nach Nr. 3 soll nach Art der Nutzung ein Wohnbaugebiet im Sinne von § 4 Abs. 1 und 2 BauNVO = WA-ALLGEMEINES WOHNGEBIET, ausgewiesen werden. Die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sollen nicht zulässig sein.
6) Als Gebäude werden zugelassen: Einzelhäuser (EFH, DHH), Hausgruppen (Reihenhäuser) sowie Gebäude mit maximal 6 Wohneinheiten
7) Grundstücksteilungen sind zulässig sofern Mindestgrundstücksgrößen von mindestens 400 m² je DHH/Gebäudeteil eines Reihenhauses, 600 m² je EFH, 1000 m² je Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, nicht unterschritten werden
8) Es werden maximal II (E+I+DG (kein VG) / III VG (E+II+DG (kein VG) zugelassen
9) Die maximal zulässige Wandhöhe wird mit 9,0 m (je Rohgeschoss 3 m Höhe), gemessen von der bergseitigen natürlichen Geländehöhe bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachfläche, festgesetzt.
10) Die maximal zulässige Firsthöhe wird mit 12 m/13 m, gemessen von der bergseitigen natürlichen Geländehöhe bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachfläche, festgesetzt.
11) Dachformen werden nicht festgesetzt.
12) Je Wohnung mit bis zu 50 m² Wohnfläche wird 1 Stellplatz, je Wohnung über 50 m² werden 2 Stellplätze festgesetzt. Bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten ist zusätzlich je Wohnung 0,5 Besucherstellplatz zu errichten. Ergibt der Stellplatznachweis einen halben Stellplatz, ist dieser auf die nächste volle Stellplatzzahl aufzurunden.
13) Einfriedungen aus Nadelgehölzen werden nicht zugelassen.
14) Einfriedungen als Zaun oder Hecke dürfen eine maximale Höhe von 1,30m / 1,60m nicht überschreiten.
15) Zaunsockel zum Schutz von außen eindringendes wildabfließendes Niederschlagswasser sind bis 20 cm, gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche zulässig.
Die vorgenannten städtebaulichen Zielvorstellungen sind nicht abschließend, sondern können im Laufe des Bauleitplanverfahrens noch erweitert oder reduziert werden.
11 für / 0 gegen
Beschluss:
Für die Durchführung des erforderlichen Bauleitplanverfahrens soll das Landschafts-architekturbüro Terrabiota, Starnberg beauftragt werden.
11 für / 0 gegen
| 10. | Bauleitplanverfahren zur 1. Teiländerung BP UST Nr. 15 "Bei den Angern"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Planentwurf |
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| 11. | Beteiligung als TÖB zur Bauleitplanung Markt Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 25. Änderung des rechtwirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich"PV-Freiflächenanlage Ried" |
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt als TÖB Kenntnis von der Bauleitplanung Markt Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 25. Änderung des rechtwirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich "PV-Freiflächenanlage Ried" und beschließtkeine Einwände geltend zu machen.
11 für / 0 gegen
| 12. | Beteiligung als TÖB zur Bauleitplanung Markt Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 2 BauGB; VBPl „Nr. 61 Photovoltaik-Freiflächenanlage Ried“ |
Beschluss:
Der Gemeinderat Ustersbach nimmt als TÖB Kenntnis von der Bauleitplanung Markt Dinkelscherben gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum VBPl „Nr. 61 Photovoltaik-Flächenanlage Ried“ und beschließt keine Einwände geltend zu machen.
11 für / 0 gegen
| 13. | Verschiedenes |
Ein Gemeinderatsmitglied fragt nach, ob die Gemeinde die Entwicklung der Krähenpopulation an der Kirche in Ustersbach im Blick hat.
Außerdem wird mitgeteilt, dass ein Bürger an sie herangetreten ist, mit dem Bedenken, dass die Birke an der Ecke Bahnhofstraße/Schwalbenstraße in Mödishofen bei einem Sturm umfallen könnte.