zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
(Kindertageseinrichtungengebührensatzung)
der Gemeinde Gessertshausen vom 25.04.2017
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gessertshausen nachfolgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
(Kindertageseinrichtungengebührensatzung) der Gemeinde Gessertshausen vom 25.04.2017
§ 1
§ 7 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungengebührensatzung wird wie folgt geändert:
„(3) Nimmt ein Kind, das die Kinderkrippe besucht, am Mittagessen teil, werden als Essensgeld für ein Mittagessen 3,35 € erhoben. Für Kinder, die den Kindergarten oder den Hort besuchen und am Mittagessen teilnehmen, wird als Essensgeld für ein Mittagessen 3,90 € erhoben.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Gessertshausen, den 16.12.2022
Gemeinde Gessertshausen