Gemeinde Gessertshausen
Amtliche Bekanntmachung
Redaktionelle Änderung der Geschäftsordnung
(1) Die Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass die Satzung und Verordnung in der Verwaltung der Gemeinde Gessertshausen niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet www.gessertshausen.de bekanntgegeben wird.