zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen des Jagdreviers Agawang am 25.02.2023 um 20:00 Uhr ins Vereinsheim Agawang.
Hiermit ergeht herzliche Einladung an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Jagdrevier Agawang gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung, Begrüßung |
| 2. | Jagdessen |
| 3. | Bericht des Schriftführers über die Jagdversammlung 2020 |
| 4. | Bericht des Jagdvorstehers über die Jagdjahre 2020/21, 2021/22 |
| 5. | Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer für die Jagdjahre 2020/21/22 |
| 6. | Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers für die Jagdjahre 2020/21/22 |
| 7. | Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdschilling |
| 8. | Wünsche und Anträge |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder
deren Beauftragte.
Der Jagdvorsteher
Theodor Mayr