| Datum: | 11. Februar 2025 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:46 Uhr |
| Ort: | Pfarrheim Ustersbach |
| Schriftführer/in: | Stefanie Aumann |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 13 |
| Zahl der Anwesenden: | 11 |
| Vorsitzender: | Willi Reiter, 1. Bürgermeister |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern
Eine Bürgerin bat um mehr Transparenz und zeitnahe Kommunikation des Gemeinderates zu betroffenen Bürgern beim Aufstellen eines Bebaungsplans. Des Weiteren war die Frage, wo sich die Ausgleichsfläche befindet, welche durch den Bebauungsplan Nr. 11.3 „Mödishofen Nord-Ost“ geschaffen werden muss.
Die Ausgleichsfläche wird laut Bürgermeister Willi Reiter an der Bahnlinie in der Nähe des gemeindlichen Biotops ausgewiesen.
Es wurde noch angegeben, dass die Beleuchtung am Kreisverkehr der B300 äußerst schlecht ist und dies für Ortsfremde gegebenenfalls eine Gefahrenstelle sein kann. Der Hinweis wird durch die Verwaltung an das Straßenbauamt übermittelt.
Eine weitere Bürgerin merkte an, dass eine Erhöhung des Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2025/2026 eine massive Belastung für die Familien darstellt und bittet um Rücksichtnahme bei der Beratung, ob die Erhöhung ggf. ausgesetzt werden könnte. Sie verwies auch auf die letzten beiden Erhöhungen vor nicht allzu langer Zeit.
Bürgermeister Willi Reiter erklärte, dass sich das Betriebskostendefizit im Kindergarten allein von 2024 auf 2025 fast verdreifacht hat und bittet um Verständnis. Er gab an, dass ihre Worte sicherlich in die Beratung mit einfließen werden.
TOP 5 und TOP 6 beinhaltet diese Thematik, wodurch ohne Einwände entschieden wurde, dass die beiden Tagesordnungspunkte direkt im Anschluss an TOP 1 behandelt werden.
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 21.01.2025 - öffentlicher Teil
Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung vom 21.01.2025 - öffentlicher Teil - wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
11 für / 0 gegen
3. Vierte Änderung des Regionalplans der Region Augsburg (9) - Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" des Regionalplans der Region Augsburg in der Entwurfsfassung vom 13.11.2024 und beschließt keine Einwendungen geltend zu machen.
11 für / 0 gegen
4. Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem erneuten Offenlegungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB
4.1 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Bauleitplanung vom 30.10.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Fachbereich Bauleitplanung zur Kenntnis. Auf die obengenannte fachliche Würdigung/Abwägung sowie TOP 6.1 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.10.2024 wird Bezug genommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend redaktionell der fachlichen Würdigung/Abwägung geändert.
9 für / 2 gegen
4.2 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Immissionsschutz vom 29.10.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg - Technischer Umweltschutz vom 29.10.2024. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung/Abwägung wird verwiesen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend redaktionell der fachlichen Würdigung/ Abwägung geändert.
11 für / 0 gegen
4.3 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 23.10.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 23.10.2024. Auf die vorgenannte fachliche Würdigung/Abwägung wird verwiesen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung nicht geändert.
11 für / 0 gegen
4.4 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der Stellungnahme des Grundstückseigentümers Fl.Nr. 1178/16 vom 29.10.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Grundstückseigentümers Fl.Nr. 1178/16 Gmkg. Ustersbach vom 29.10.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen der Verwaltung wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
11 für / 0 gegen
4.5 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der Stellungnahme des Grundstückseigentümers Fl.Nr. 1181/27 vom 20.10.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Grundstückseigentümer Fl.Nr. 1181/27 Gmkg. Ustersbach vom 20.10.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen der Verwaltung wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
11 für / 0 gegen
4.6 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der Stellungnahme des Grundstückseigentümers Fl.Nr. 1178/17 vom 23.10.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Grundstückseigentümer Fl.Nr. 1181/27 Gmkg. Ustersbach vom 23.10.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannten Stellungnahmen der Verwaltung wird verwiesen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 1 gegen
4.7 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der Stellungnahme des Grundstückseigentümers Fl.Nr. 1181/10 vom 03.11.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Grundstückseigentümer Fl.Nr. 1181/10 Gmkg. Ustersbach vom 03.11.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme der Verwaltung wird Bezug genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.
10 für / 1 gegen
4.8 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Abwägung der Stellungnahme des Grundstückseigentümers Fl.Nr. 1178/7 vom 03.11.2024
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Grundstückseigentümerin Fl.Nr. 1178/7 vom 03.11.2024 zur Kenntnis. Auf die vorgenannte Stellungnahme der Verwaltung wird Bezug genommen. Eine Änderung der gegenwärtigen Planung ist hierdurch nicht veranlasst. 11 für / 0 gegen
4.9 Bebauungsplan Nr. 11.3 "Mödishofen Nord-Ost"; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.3 „Mödishofen Nord-Ost“ in der Fassung vom 11.02.2025 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung (und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB) zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah die entsprechenden Schritte einzuleiten. 8 für / 3 gegen
5. Haushaltsplan 2025 für die Kindertageseinrichtung St. Fridolin
Beschluss:
Ein Mitarbeiter des Zentrums St. Simpert soll auf einer der nächsten Gemeinderatssitzungen den Haushaltsplan erläutern. Dem Haushaltsplan 2025 für die Kindertageseinrichtung St. Fridolin wird zugestimmt. Der gemeindliche Anteil am Defizit des Haushaltsplans beträgt 144.094,50 €. 11 für / 0 gegen
6. Anpassung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2025/2026
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. 10 für / 1 gegen
7. Verschiedenes