Die Gemeinde Gessertshausen hat mit Beschluss vom 02.03.2026 die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Steineberg“ Gessertshausen in der Fassung vom 02.03.2026, für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 407, 408, 408/2, 409, 410/3, 411, 527 je Gmkg. Gessertshausen, als Satzung beschlossen. Der Beschluss vom 02.03.2026 wurde am 11.03.2026 bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Gemeinde unter www.gessertshausen.de, unter der Rubrik auf der Startseite „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“ bzw. der Adresse:
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