(Landkreis Augsburg)
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1, 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Ustersbach-Dinkelscherben folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 459.900,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 141.500,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 355.600,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). |
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 1. Oktober 2025 auf 103 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.452,43 € festgesetzt. |
| 4. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 104.300,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Vermögensumlage). |
| 5. | Die Investitionsumlage (Vermögensumlage) wird je Verbandsschüler auf 1.012,62 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 65.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 9 Abs. 1 BaySchFG
i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 117, 110 GO die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 03.03.2026 gewürdigt.
Der Haushaltsplan liegt während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen, 86459 Gessertshausen, Hauptstraße 31 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.