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Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen 185
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Gemeinderat

Gemeinde Ustersbach

Niederschrift über die öffentliche 2. Sitzung des Gemeinderates Ustersbach 10.02.2026

Datum:

10. Februar 2026

Uhrzeit:

19:30 Uhr - 20:30 Uhr

Ort:

in der Schule Ustersbach

Schriftführer/in:

Andrea Wörle

Zahl der geladenen

Mitglieder:

13

Zahl der Anwesenden:

12

Vorsitzender:

Willi Reiter, 1. Bürgermeister

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Öffentlicher Teil

1.

Wünsche und Anfragen von Bürgern

Ein Bürger möchte wissen, ob die Änderung des BPlan Nr. 15 „Bei den Angern“ bereits abgeschlossen ist. BGM Reiter verneint dies, das Verfahren dauert noch an.

Der Bürger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Links auf der Internetseite der Gemeinde Ustersbach zu den einzelnen Bebauungsplänen nicht mehr funktionieren. Die Information wird an die Verwaltung mit der Bitte um Bearbeitung weitergegeben.

Ein Bürger fragt an, ob am Beginn der Mühlfeldstraße möglicherweise das Zusatzschild Nr. 1020-30 „Anlieger frei“ fehlt; die Verwaltung wird mit der Überprüfung der Schilder beauftragt.

Ein Bürger möchte wissen, ob die Baumaßnahme „Neubau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage am Brunnen 5“ bereits abgeschlossen ist. BGM Reiter bejaht dies, allerdings steht noch die Endabrechnung der Neuherstellungsbeiträge aus.

Ein Bürger möchte sich für bei den Bauhofmitarbeitern für die sehr gute Durchführung des Winterdienstes bedanken.

Eine Bürgerin bedankt sich bei allen Gemeinderatsmitgliedern für die geleistete Arbeit der vergangenen Jahre.

2.

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.01.2026 - öffentlicher Teil

Beschluss: Die Niederschrift über die Sitzung vom 20.01.2026 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 —  12 für / 0 gegen

3.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung 20.01.2026

Auf der Gemeinderatssitzung am 20.01.2026 worden folgende Verkaufsmodalitäten für die Baugrundstücke im Baugebiet Ustersbach-Ost festgelegt:

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der Verkaufspreis für die Baugrundstücke im Baugebiet Ustersbach-Ost wird auf 350 €/m² einschließlich Erschließungskosten festgelegt.

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es wird eine Bebauungsverpflichtung zur Bebauung der Grundstücke innerhalb von 10 Jahren festgelegt.

4.

Vorstellung des Beschaffungsantrages der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Beschaffungsantrag 2026 zu.

 —  12 für / 0 gegen

5.

Erlass einer neuen Gebührensatzung für die Feuerwehr der Gemeinde Ustersbach

Beschluss: Der Gemeinderat erlässt die beigefügte Feuerwehrgebührensatzung samt Anlage der Gebührensätze.

 — 12 für / 0 gegen

6.

Informelle Bauvoranfrage für die Bebauung der Parzelle 6 im Baugebiet "Mödishofen Nord-Ost" BA III, Fl.Nr. 1181/4 Gmkg. Ustersbach

Beschluss: Der Gemeinderat stellt dem Eigentümer der Parzelle 6 im Rahmen eines Bauantragsverfahrens eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11.3 für eine maximale Wandhöhe von 6,30 m bei geneigtem Dach in Aussicht.

 —  0 für / 12 gegen

Beschluss: Der Gemeinderat stellt dem Eigentümer der Parzelle 6 im Rahmen eines Bauantragsverfahrens eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11.3 für eine maximale Gesamthöhe von 8,80 m in Aussicht.

 —  0 für / 12 gegen

7.

Antrag auf Errichtung einer Überdachung an der Schulbushaltestelle im Amselweg in

Mödishofen

Sobald einige Punkte geklärt sind, soll darüber abgestimmt werden.

8.

Erschließung BG Mödishofen Nord-Ost, TG III; Billigung vom technischen Ausbauprogramm zur Herstellung der Erschließungsstraße

Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgenannten Sachvortrag zum technischen Ausbauprogramm lt. Erläuterungsbericht vom 24.06.2025 und Ausbauplan des IB Steinbacher Consult, Projekt-Nr. 124512-23b-SP, vom19.01.2026 und beschließt diese vollinhaltlich.

 — 12 für / 0 gegen

Beschluss: Die Flächen vom Straßenbegleitgrün der Fußwege werden mit „Büschen / Bäumen“ lt. Pflanzliste des rechtsverbindlichen Bebauungsplans vom 11.02.2025, in Kraft seit dem 26.02.2025, textliche Festsetzungen § 8 Abs.3 sowie textliche Hinweise Nr. 1.1 zur Grünordnung bepflanzt.

 —  12 für / 0 gegen

9.

Beschluss des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) für die ILE Stauden als strategische Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit und Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln

Beschluss: Das vorliegende Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) für die ILE Stauden in der Fassung vom Dezember 2025 wird als strategische Entwicklungsgrundlage für die interkommunale Zusammenarbeit anerkannt und beschlossen. Das ILEK dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für zukünftige Projekte, Maßnahmen und Förderanträge der beteiligten Kommunen im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung.

 —  12 für / 0 gegen

10.

Verschiedenes

Ein Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass es vom ILE Stauden ein Regionalbudget gibt, welches Kleinprojekte fördert. Es können Förderanträge für Kleinmaßnahmen mit Kosten bis zu 20.000 € gestellt werden.

Ein Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass auf den Tablets die Geschäftsordnung des Gemeinderates fehlt und dass auf der Internetseite der Gemeinde unter dem Abschnitt „Ratsinformationssystem“ keine Inhalte hinterlegt sind. Die Verwaltung wird gebeten, sich um die Lösung zu kümmern.