| Datum: | 12. Dezember 2022 |
| Uhrzeit: | 19:30 Uhr - 20:05 Uhr |
| Ort: | in der Mensa des Bürgerhauses Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a |
| Schriftführer/in: | Andreas Sauer |
| Zahl der geladenen Mitglieder: | 17 |
| Zahl der Anwesenden: | 15 |
| Vorsitzender: | Jürgen Mögele, 1. Bürgermeister |
Teilnehmer:
| 1. Bürgermeister | Mögele Jürgen |
| 2. Bürgermeister | Pux Werner |
| 3. Bürgermeister | Oberlander Michael |
| Gemeinderat | Breunig Michael |
| Gemeinderat | Dr. Buhl Wolfgang |
| Gemeinderat | Fendt Christian |
| Gemeinderat | Kugelbrey Engelbert |
| Gemeinderat | Mayr Thomas |
| Gemeinderat | Rößle Wolfgang |
| Gemeinderat | Saßen Theodor |
| Gemeinderat | Schalk Herbert |
| Gemeinderat | Schaller Herbert |
| Gemeinderätin | Seemüller Brigitte |
| Gemeinderat | Steiner Florian |
| Winnerl Roman |
Entschuldigt:
| Gemeinderätin | Geis Nathalie |
| Gemeinderat | Pux Vincent |
Weiterhin anwesend:
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
1. BGM Mögele eröffnet die Sitzung und bittet um eine Gedenkminute an den verstorbenen ehemaligen 2. Bürgermeister und Gemeinderat Otto Hochmuth.
| 1. | Wünsche und Anfragen von Bürgern |
Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurden keine Wünsche und Anfragen vorgetragen.
| 2. | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 14.11.2022 - öffentlicher Teil |
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde bemängelt, dass die Niederschrift zu kurzfristig zugestellt worden ist, so dass eine ordnungsgemäße Prüfung nicht möglich war. Aus diesem Grund stellt 1. BM Mögele den Tagesordnungspunkt zurück und verschiebt diesen auf die nächstfolgende Gemeinderatssitzung. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| 3. | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der eingegangenen Einwendungen, ggf. Einzelbeschlussfassung und Auslegungsbeschluss |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgenannten Sachvortrag.
14 für / 0 gegen
| 3.1 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der Einwendungen der Polizeiinspektion Zusmarshausen lt. Schreiben vom 06.04.2017,eingegangen per E-Mail am 06.04.2017, |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise und die Anregung sowie das grundsätzliche Einvernehmen mit der Planung zur Kenntnis. Der Hinweis bzw. die Anregung wird aufgenommen.Der entsprechende Verweis auf die Abstimmung mit der Autobahndirektion unter Ziffer 4. der Begründung wird durch den Verweis auf das Landratsamt Augsburg bzw. das Staatliche Bauamt Augsburg ersetzt. Die Planunterlagen werden diesbezüglich geändert bzw. berichtigt
14 für / 0 gegen
| 3.2 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der Einwendungen der Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsstelle lt. Schreiben vom 28.04.2017, eingegangen per E-Mail am 28.04.2017 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen und Hinweise sowie die Anregungen zur Kenntnis.Die Anregungen werden wie im Sachvortrag aufgeführten Abwägungsvorschlag dargestellt, aufgegriffen.
14 für / 0 gegen
| 3.3 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der Einwendungen vom Regionalen Planungsverband Augsburg lt. Schreiben vom 02.05.2017, eingegangen per E-Mail am 02.05.2017 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis sowie die Anlage / den Anhang zum Schreiben zur Kenntnis.Auf den entsprechenden, in dieser Sitzung gefassten Abwägungsbeschluss bzw. -text zur Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 28.04.2017 (TOP 3.2) wird ebenfalls verwiesen.
14 für / 0 gegen
| 3.4 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der Einwendungen vom LRA Augsburg, FB Bauleitplanung / Bauordnung lt. Schreiben vom 04.05.2017, eingegangen per E-Mail am 04.05.2017 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen und Hinweise sowie die Anregungen vom Landratsamt Augsburg, FB Bauleitplanung / Bauordnung; Schreiben vom 04.05.2017, eingegangen per E-Mail am 04.05.2017, zur Kenntnis. Die Anregungen werden wie im Abwägungsvorschlag dargestellt aufgegriffen.
15 für / 0 gegen
| 3.5 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der Einwendungen vom LRA Augsburg, FB Staatliches Abfallrecht, Bodenschutzrecht lt. Schreiben vom 11.04.2017, eingegangen per E-Mail am 04.05.2017 |
Beschluss:
Die Ausführungen und Hinweise sowie die Anregungen des LRA Augsburg, FB Staatliches Abfallrecht, Bodenschutzrecht, vom 11.04.2017, werden zur Kenntnis genommen.Die Anregungen werden wie im Sachvortrag unter Abwägungsvorschlag dargestellt, aufgenommen.
15 für / 0 gegen
| 3.6 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der Einwendungen vom LRA Augsburg, FB Immissionsschutz lt. Schreiben vom 27.04.2017, eingegangen per E-Mail am 04.05.2017 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise und Anregungen vom LRA Augsburg, FB Immissionsschutz, lt. Schreiben vom 27.04.2017 sowie das grundsätzliche Einvernehmen mit dem Planvorhaben zur Kenntnis. Die Anregungen werden wie im Abwägungsvorschlag dargestellt, aufgenommen. Die Planunterlagen werden entsprechend geändert bzw. fortgeschrieben.
15 für / 0 gegen
| 3.7 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der Einwendungen vom Staatlichen Bauamt Augsburg lt. Schreiben vom 02.05.2017, eingegangen am 05.05.2017 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise und Ausführungen des Staatlichen Bauamtes vom 02.05.2017 zur Kenntnis. Die Planunterlagen werden entsprechend dem im Sachvortrag aufgeführten Abwägungsvorschlag geändert bzw. inhaltlich ergänzt und fortgeschrieben.
15 für / 0 gegen
| 3.8 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Billigung der Einwendungen vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth lt. Schreiben vom 16.05.2017, eingegangen per E-Mail am 16.05.2017 |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die fachlichen Ausführungen, Informationen und Hinweise lt. Schreiben des WWA Donauwörth, vom 16.05.2017 zur Kenntnis und beschließt diese wie im Abwägungsvorschlag dargestellt für die nachfolgenden, weiterführenden Planungen. Zur Fortschreibung der Planunterlagen der Flächennutzungsplan-Änderung selbst ist nichts veranlasst.
15 für / 0 gegen
| 3.9 | 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen in der Entwurfsfassung vom 20.03.2017; Weitere Einzelbeschlussfassungen und Auslegungsbeschluss |
Beschluss:
Die Grundstücke mit den Flurnummern 333 (Teilfläche), 335 (Teilfläche), 335/1, 337, 338/1,340/1, 340/2 und 341/1, jeweils der Gemarkung Wollishausen, sind nicht mehr im räumlichen Geltungsbereich der 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen enthalten bzw. werden deshalb entfernt. Die Plandarstellung sowie die entsprechenden Textstellen der Begründung und des Umweltberichtes werden geändert bzw. angepasst und fortgeschrieben.
15 für / 0 gegen
Beschluss:
Die Planungsinhalte der Textteile werden insbesondere bzgl. folgender Punkte allgemein aktualisiert bzw. angepasst:
| a) | Veränderung wesentlicher Eckpunkte der Bestands- / Realnutzungssituation im Zeitraum zwischen 2017 (Zeitpunkt Durchführung frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) und 2022; |
| b) | Inhalte der Anlage 1 zur Begründung („Liste der am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“) – insb. Aktualisierung Adressdaten; |
| c) | Quellenverzeichnis mit Angabe der wesentlichen fachlichen Grundlagen / Daten, Unterlagen etc., welche dem Planvorhaben bzw. Umweltbericht zu Grunde liegen.Die betreffenden Textstellen der Begründung sowie des Umweltberichtes werden entsprechend aktualisiert bzw. fortgeschrieben. |
15 für / 0 gegen
Beschluss:
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:Der Gemeinderat beschließt für die 23. Teiländerung vom Flächennutzungsplan Gessertshausen nach Einarbeitung der vorgenannten Einzelbeschlüsse, TOP 3.1-3.9 in den aktuellen Planentwurf vom 12.12.2022, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zeitnah durchzuführen.
15 für / 0 gegen
| 4. | 7. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 25.04.2017 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
15 für / 0 gegen
| 5. | 3. Änderung der Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzungzur Gebührensatzung für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gessertshausen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung) vom 01.08.2017 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
15 für / 0 gegen
| 6. | Bekanntgaben |
Ein Gemeinderat teilt mit, dass die FFW Wollishausen ab 01.01.2023 eine Kinderfeuerwehr ab 6 - 13 Jahren anbietet und einrichten möchte
| 7. | Anfragen des Gemeinderats |
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