Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten
Am Freitag, den 26.04.2024, Beginn: 19.00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Deubach, Sankt-Gallus-Straße 1, 86459 Deubach eine Dienstversammlung mit Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Deubach statt.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Die Voraussetzungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz ebenso für die Wahl des stellvertretenden Kommandanten.
Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.